Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten
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verlangt, dass die Einführung des neuen Passes möglichst wenig administrativen Aufwand verursache. Sie verlangt ein möglichst kundenfreundliches und bürgernahes Antrags- und Ausstellungsverfahren. Den Bürgern solle es unter Verzicht auf den Aufbau einer staatlichen Infrastruktur ermöglicht werden, eigene digitale Fotografien zu verwenden.
1 Verband (SGV) verweist auf seine Stellungnahme zur Vernehmlassung 2005, wo er die Fotografie durch Erfassungszentren für unnötig und ungerechtfertigt befand. Weder in
Deutschland noch in Österreich würden die biometrischen Daten durch Erfassungszentren erfasst. Stattdessen sei diese Aufgabe dem Fotohandel zu überlassen. Der Motion Triponez (Nr. 06.3281 vom 20.06.2006) sei Rechnung zu tragen, es sei mithin darauf zu achten, dass wegen der technischen Anforderungen an die biometrischen Passfotos für den Schweizer Pass, der Anforderungen an die Lesbarkeit und Ausfertigung der Ausweise im zu revidierenden Ausweisgesetz keine Hürden und Nachteile für den Fotohandel geschaffen würden.
1 Organisation (AO) es ist wichtig, dass der Aufwand zur Erlangung eines biometrischen Passes so gering wie möglich gehalten wird und dass die Erfassungszentren so nah wie möglich bei den Bürgern sind. Jede ausländische Vertretung soll Erfassungsstelle sein können. Die AO schlägt vor, dass mittels internationaler Verträge ein Schweizer seine Daten bei einer Behörde im Aufenthaltsstaat erfassen lassen kann und diese die Daten dann an die Schweiz übermittle. Dies sei insbesondere vorstellbar in den Schengenstaaten, da ja Interoperabilität vorgeschrieben sei.
1 Kanton (VD) wünscht den Zugriff der Polizei auf die biometrischen Daten.
6.2.2 Auswirkung auf Kantone und Gemeinden
6.2.2.1 Infrastruktur und Personalbedarf
3 Kantone (GL, GR, TI) und 1 Organisation (VKM) bemängeln, im erläuternden Bericht seien lediglich unbegründete Vermutungen und Absichtserklärungen vorhanden. Insbesondere Informationen über das zukünftige Verfahren, beteiligte Dienststellen und Organisationen sowie die Kosten seien für die Beurteilung der Vorlage von enormer Wichtigkeit. Die Kantone seien deshalb bei der Umsetzung in die konkreten Projektarbeiten mit einzubeziehen. Vor einem Entscheid über die definitive Einführung biometrischer Pässe müsse auf jeden Fall eine Analyse des erst seit September 2006 produktiven Pilotprojekts Pass 06 vorliegen (GR). Eine abschliessende Äusserung zu den Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sei nicht möglich, da nähere Informationen zu Kostenrahmen, notwendigem Personal, Infrastruktur und regionalen Erfassungszentren fehlten. Die Kantone würden eine genügend lange Vorbereitungszeit für die Mittelbeschaffung und Bereitstellung der nötigen Infrastruktur benötigen.
1 Kanton (AR) möchte trotz seines Verzichts auf eine materielle Stellungnahme sein Unbehagen zum Ausdruck bringen, dass bald nur noch der teuere, biometrische Pass zur Abgabe gelange und die Angaben in der Vernehmlassung nicht ausreichten, um den Aufwand im Kanton abschätzen zu können.
2 Kantone (BE, TI) und 1 Organisation (KKJPD) verlangen, dass die Infrastruktur zur Erhebung von biometrischen Daten, für welche die Kantone hohe Investitionskosten haben, vielseitig und nachhaltig genutzt werde. Man begrüsse den Entscheid, die Entwicklung im Bereich Biometrie als Ganzes zu verfolgen und Synergien in der Ausführung des Ausweis- und Ausländerrechts zu schaffen.
1 Kanton (VD) wünscht sich einen möglichst raschen bundesrätlichen Entscheid darüber, ob die beschränkte Zahl der Erfassungszentren für biometrische Daten aufrecht erhalten bleiben solle oder, falls nein, wie viele Zentren notwendig wären.
Für 1 Partei (FDP) sei nicht ersichtlich, worin der Mehraufwand, insbesondere für die 30 Stellen in den Auslandvertretungen, bestehe. Dieser müsse detailliert begründet und ggf. revi-