Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten

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1 Verband (SAGV) legt Wert darauf, dass den Kantonen keine neuen Kosten entstehen, die Gebühren aber gleichzeitig in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Dem sei auch bei den technischen Voraussetzungen, den Anforderungen an die Lesbarkeit und die Ausfertigung der Ausweise im zu revidierenden Ausweisgesetz Rechnung zu tragen.

Gemäss 2 Verbänden (Gmde, SSV) und 1 Organisation (SVEK) hätten die Einwohnerkontrollen der Gemeinden als erste Anlaufstellen der Bürger mit dem biometrischen Pass einen erhöhten Beratungsaufwand. Dieser zeitliche Mehraufwand müsse sich auf den Gebührenanteil der Gemeinden auswirken, was bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen sei. Es wird ein einheitliches Antrags- und Produktionsverfahren für Reisedokumente für Ausländer wie für Schweizer Pässe gefordert (s. vorne, Ziff. 6.2.1), um insgesamt geringere Produktionskosten zu erreichen.

2 Organisationen (CP, M.Prix [Letzterer auf die Vernehmlassung 2005 verweisend]) geben zu bedenken, dass die Kosten der Passproduktion noch nicht geregelt seien und man diese baldmöglichst festlegen und die Kalkulation offen legen solle.

1 Organisation (SRK) gibt zu bedenken, dass der Preis für die neuen Ausweispapiere hoch sei und für ökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen (kinderreiche Familien, Migrantinnen) den Erwerb erschwere. Dass die Passgebühr neu bundesweit einheitlich festgelegt sein soll, wird begrüsst.

6.8 Biometrie in weiteren Ausweisschriften wie Identitätskarten

2 Kantone (BE, TI) sowie 1 Organisationen (KKJPD) stellen fest, im erläuternden Bericht würden die Kantone erstmals auf die möglicherweise zukünftig notwendige Ausstellung von biometrischen Visa und Ausländerausweisen aufmerksam gemacht. Weiterführende Informationen zu diesen Projekten fehlten. Es würden rasche Detailinformationen erwartet, damit die nötigen Planungsmassnahmen anhand genommen werden könnten.

1 Kanton (LU) weist darauf hin, das aus Ziff. 2.2. des erläuternden Berichts hervorgehe, Personalausweise wie die Identitätskarte sollten erst in einem zweitem Schritt mit biometrischen Daten versehen werden. Dies führe zu unnötigem Mehraufwand. Anschaffung und Einrichtung der Erfassungsanlagen und Räumlichkeiten sei von Anfang an auf den Endbedarf auszulegen, Identitätskarten sollen gleichzeitig wie Pässe mit biometrischen Daten versehen werden; eine zweistufige Einführung wird abgelehnt.

1 Organisation (SRK) fordert die Einführung biometrischer Daten ausschliesslich im Pass und nicht auch schrittweise in der Identitätskarte, Fahrzeugausweisen, etc.

6.9 Weiteres

1 Kanton (BE) beantragt ausserhalb der eigentlichen Vernehmlassungsthematik die ersatzlose Streichung von Art. 6 Abs. 3 Bst. b Ausweisgesetz, da die Hinterlegung und Meldepflicht von Ausweisen bei Strafvollzugsbehörden in der Praxis ohne Bedeutung sei.

1 Kanton (VD) hielte es für sinnvoll, wenn die Polizei mit Lesegeräten für biometrische Ausweise ausgestattet würde. Dies hätte jedoch für die Kantone und Gemeinden relativ hohe Kosten zur Folge, welche durch die Gebühr für die Ausweise nicht gedeckt wären. Ausserdem würde man es befürworten, wenn die Polizei Zugriff auf die biometrischen Daten hätte.