Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten
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5 Anpassung des Ausländergesetzes
5.1 Allgemeines
Mit Ausnahme des Kantons BL und der Organisation BBA sind die Vernehmlassungsteilnehmer mit den im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zusammenhängenden Änderungen im Ausländerrecht grundsätzlich einverstanden.
12 Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich für eine mit dem Schweizer Pass gemeinsam zu nutzende Infrastruktur aus, namentlich bei der Erfassung der biometrischen Daten sowie der Ausstellung der Dokumente.
5 Vernehmlassungsteilnehmer verlangen rasche und detaillierte Informationen zum Ausstellungsverfahren und zu den Gebühren, die nach dem Kostendeckungsprinzip (so 14 Vernehmlassungsteilnehmer) festzulegen seien.
6 Vernehmlassungsteilnehmern ist die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Erfassung der Daten sowie der Ausfertigung der Dokumente ein Anliegen sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Übertragung dieser Aufgaben an Dritte.
5.2 Ausstellungsverfahren für Reisedokumente ausländischer Personen
5.2.1 Ort der Erfassung biometrischer Daten
10 Kantone (ZH, BE, GL, SO, BL, AI, SG, GR, TI, VS), 2 Verbände (Gmde, SSV) und 3 Organisationen (KKJPD, VKM, VKP) sprechen sich wegen des vergleichsweise geringen jährlichen Produktionsvolumens von Reisedokumenten für ausländische Personen gegen die Schaffung von separaten Strukturen für die Erhebung der biometrischen Daten aus. Sie befürworten, dass die im Hinblick auf die Einführung des biometrischen Schweizer Passes bereitzustellende Infrastruktur möglichst vielseitig und nachhaltig genutzt werden soll, da diese in den Kantonen zu hohen Investitionskosten führt.
7 Kantone (AI, GR, OW, SO, SG, VS, ZG) vertreten in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Erfassung biometrischer Daten in Reisedokumenten für ausländische Personen ebenfalls durch die kantonalen Passämter erfolgen soll.
3 Kantone (BE, SO, TI) sowie 1 Organisation (KKJPD) halten den Auf- bzw. Ausbau von gemeinsamen regionalen Erfassungszentren aus organisatorischen und finanziellen Erwägungen für zwingend notwendig. Dagegen geht 1 Kanton (SG) davon aus, dass bei flächendeckender Einführung des biometrischen Schweizer Passes keine regionalen Erfassungszentren mehr benötigt würden, weil die meisten Kantone auf diesen Zeitpunkt hin eigene Erfassungszentren für biometrische Daten betreiben würden.
Für 1 Organisation (CP) erscheint die Erfassung der biometrischen Daten in regionalen Zentren zumindest prüfenswert.
5.2.2 Zeitpunkt der Erfassung biometrischer Daten
5 Kantone (BE, GR, ZG, ZH, TI) sowie 2 Organisationen (KKJPD, VKM) wünschen in den Ausführungsbestimmungen zum AuG eine explizite Regelung, welche eine Erfassung der biometrischen Daten vor dem Entscheid über die Ausweisberechtigung der gesuchstellenden ausländischen Person ausschliesst, bzw. (AG) wünschen sich zumindest, es solle geprüft