Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten

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4 Übernahme der Weiterentwicklung des Schengen- Besitzstandes

Mit Ausnahme des Kantons BL und der Organisation BBA sind die Vernehmlassungsteilnehmer mit den im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zusammenhängenden Änderungen im Ausweis- und Ausländerrecht grundsätzlich einverstanden.

2 Kantone (GL, SO) und 1 Partei (SVP) geben zu bedenken, dass Grossbritannien und Irland sich nicht an der EG-Verordnung beteiligen. 2 Kantone (FR, AI) und 2 Organisationen (CP, VKM) bemerkten, dass der Spielraum für die Schweiz angesichts der Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung sehr klein sei. Eine Nichtannahme sei reine Theorie.

3 Kantone (FR, SH, VD), 2 Verbände (economiesuisse, SAGV) sowie 2 Organisationen (CP, SRK) weisen darauf hin, dass die Nicht-Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung den Ausschluss aus dem Visa Waiver Program der USA bedeuten würde, mit allen negativen - insbesondere wirtschaftlichen - Folgen. 2 Kantone (SH, VD) führen die Verzögerung oder Unmöglichkeit der Umsetzung des Schengen-Abkommens, bzw. dessen Beendigung als mögliche negative Folge im Falle einer Nicht-Übernahme auf.

1 Partei (SVP) kritisiert die mangelhafte Informationstätigkeit des Bundesrates im Vorfeld der Schengen-/ Dublin-Abstimmung; es habe keine Transparenz über die mit dem Beitritt verbundenen Konsequenzen bestanden. Die Schweiz werde zur Einführung biometrischer Ausweise gezwungen, obwohl Irland und Grossbritannien von der Einführung ausgenommen seien.

1 Organisation (BBA) hält fest, die EG-Verordnung verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da sie keine Wahl lasse zwischen Ausweis mit oder ohne Biometriechip. Ausserdem sei die von Art. 1 Abs. 2 EG-Verordnung verlangte Vertraulichkeit der Daten mit der heutigen Technik nicht zu erfüllen, weshalb diese Vorschrift einer Irreführung der Öffentlichkeit gleichkomme. Die EG-Ausweisverordnung dürfe von Schweiz nicht akzeptiert werden.

1 Kanton (SH), 1 Partei (LPS), 1 Verband (economiesuisse) sowie 3 Organisationen (AO,

CP, SRK) heben die Vorteile einer Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung hervor:

Reisefreiheit, und damit wirtschaftliche Vorteile, sowie Sicherheit. Die Umsetzung der Schengen-Weiterentwicklung sei nicht nur wünschenswert, sondern angesichts der Vorteile für die Schweiz und der internationalen Entwicklungen (US-Visa Waiver Program, Empfehlungen ICAO) unerlässlich (AO, CP).