Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten

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Jede Person müsse deshalb Informations- und Berichtigungsrechte haben. Datenschutz und Privatsphäre seien jederzeit zu wahren, hierfür sei der Einbezug des Datenschutzdelegierten nötig. Die Datensammlung sei auf den Zweck der Identifikationssicherung zu beschränken. Die Datenerhebung solle nur für gesetzlich festgelegte Zwecke zulässig sein und bei der Datenauswahl solle einzig die Frage ausschlaggebend sein, ob diese der Identifikation dienen. Es sei sicherzustellen, dass aus den gesammelten Daten kein Profil erstellt werden kann. Auf die Speicherung von Daten in einer zentralen Datenbank sei zu verzichten. Die Daten seien nur im Ausweis zu speichern. Falls die Daten dennoch in einer Datenbank gespeichert würden, so sollen aus Gründen der Gleichbehandlung beim Rechtsschutz die Daten von Schweizern und Ausländern in der gleichen Datenbank mit den gleichen Zugriffsrechten gespeichert werden, aber mit verschiedenen zugriffsberechtigten Behörden. Die Regelung der Zugriffsrechte auf die biometrischen Daten müsse auf Gesetzesstufe erfolgen.

Die EG-Ausweisverordnung überlasse unter anderem die Regelung der Zugriffsberechtigung den einzelnen Staaten, dies berge die Gefahr uneinheitlicher Praxis und damit von Ungleichbehandlungen.

6.4 Eingesetzte Technik, Sicherheitsaspekte

2 Kantone (GL, SO) halten fest, dass vor der definitiven Einführung die gravierenden technischen und datenschutzrechtlichen Sicherheitsmängel beseitigt und die Anliegen des Kantons berücksichtigt werden sollten. Die technischen Schwächen würden dadurch verstärkt, dass biometrische Pässe weltweit und mit einer Gültigkeit bis zu 10 Jahren eingesetzt würden. SO stimmt dem Entwurf im Grundsatz zu, lädt aber mit Dringlichkeit ein, die Vorlage hinsichtlich Datenschutz im Sinne der Anregungen zu optimieren und Abklärungen vorzunehmen. Vorher könne aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden.

4 Kantone (GL, SO, BL, JU) betonen, die in der Vernehmlassung 2005 aufgeworfenen Fragen zu den Gefahren der neuen Technologie und zum Datenschutz seien über weite Strecken unbeantwortet geblieben. Es werde zwar auf das BAC und das EAC-Verfahren (Basic und Extended Access Control) eingegangen, doch in der sog. Budapest-Erklärung des koordinierten EU-Forschungsnetzwerkes "Future of Identity in the Information Society" (FIDIS), unterstützt vom teilnehmenden unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), seien die europäischen Technologien und Standards als ungeeignet eingestuft worden. BAC und EAC seien unzureichend. Die gravierendsten Schwächen gemäss Budapest-Erklärung seien:

- Einmal gestohlene biometrische Merkmale könnten lange Zeit missbraucht werden, da physische Merkmale wie Gesicht oder Fingerkuppen nicht geändert werden könnten

- Das Schlüsselmanagement bei BAC sei unzureichend. Jeder, der den Ausweis habe, könne den Schlüssel kopieren, speichern oder für den Zugriff auf den RFID-Chip (Radio Frequency Identification, Funkidentifikation) nutzen.

- Die Kommunikation zwischen Leser und RFID-Chip könne abgehört und das BAC-System mit "Brute-force" Methoden gehackt werden. Damit sei es möglich, Daten aus bis zu 10m Entfernung auszulesen. Somit bestehe das Risiko einer automatisierten Überwachung (sog. "Tracking") von Personen, die Ausweise auf sich trügen. Die als unverletzlich gepriesenen Schutzsysteme seien nicht gegen Informatik-Piraterie gefeit (JU).

- RFID-Chips seien in der Vergangenheit bereits erfolgreich kopiert worden.

- Die Lesbarkeit der RFID-Chips aus der Distanz könne für terroristische Zwecke genutzt werden (z.B. für das Auslösen personenspezifischer Bomben).

1 Organisation (BBA) hält fest, der erläuternde Bericht beschreibe ein technisch wichtiges, noch ungelöstes Problem irreführender Weise als bereits gelöst. Es gebe beim EAC-

Verfahren keine Möglichkeit zu verhindern, dass unautorisiert kopierte, nicht mehr gültige oder gestohlene Zertifikate verwendet werden, um Fingerabdrücke von Biometriechips zu lesen. Deshalb sei die Wahlmöglichkeit zwischen einem Ausweis mit oder ohne Chip gerade