Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten

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3 Kurzzusammenfassung Vernehmlassungsergebnisse

Die allmähliche Einführung biometrischer Reiseausweise (Pässe und Reisedokumente von ausländischen Personen) stellt eine internationale Entwicklung dar. Die Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer ist mit der Übernahme der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und deren Umsetzung im Ausweis- und Ausländerrecht grundsätzlich einverstanden.

Dies sichere Bürgern bzw. Einwohnern die internationale Reisefreiheit sowie den Verbleib im wirtschaftlich wichtigen Visa Waiver Program der USA. Die neue Technologie könne Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Kritisiert wird teilweise, der Bund sei auf die in der Vernehmlassung 2005 gemachten Bemerkungen nicht eingegangen.

Die Frage, wer welche der anfallenden Kosten trage, scheint noch weitgehend offen, da weder beim Bund noch bei den Kantonen Kosten für das Projekt budgetiert seien. Viele Vernehmlassungsteilnehmer fordern vom Bund nähere Informationen zu Kostenrahmen, notwendigem Personal, Infrastruktur und der Organisation der Erfassungszentren, da Informationen hierzu bislang fehlten, für die Planung und Budgetierung einer raschen, flächendeckenden Umsetzung aber notwendig seien.

Praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmer betonen die Wichtigkeit der Kostendeckung durch die zu erhebenden Gebühren.

Viele Vernehmlassungsteilnehmer fordern ein einheitliches Antrags- und Produktionsverfahren für Reisedokumente für Ausländer wie für Schweizer Pässe. Die zu errichtende Infrastruktur solle gemeinsam, vielseitig und nachhaltig genutzt werden. Es seien Synergien im Vollzug des Ausweis- und Ausländerrechts zu schaffen, Verfahren bei der Ausweisausstellung (z.B. im Ausländerrecht) seien zu koordinieren.

Es bestehen vielerorts Fragen betreffend Zugriff auf erfasste biometrische Daten und vor allem betreffend Technik-/ Sicherheitsaspekte (Basis Acces Control [BAC] und Extended Acces Controll [EAC]). Die Sicherheit des Ausleseverfahrens für die biometrischen Daten aus dem Chip wird von einem Teil der Vernehmlassungsteilnehmer zumindest angezweifelt. Es wird mehrfach verwiesen auf die sog. "Budapest-Erklärung" des koordinierten EU-Forschungsnetzwerkes "Future of Identity in the Information Society" (FIDIS), welche technische (und datenschutzrechtliche) Sicherheitsmängel identifiziert habe. Das Risiko der Überwachung des Bürgers und des Datenmissbrauchs steige, sei es durch staatliche Stellen oder aber durch Private, welche den Pass unerlaubt aus der Distanz auslesen könnten. Sollten sich die neuen Dokumente als unsicher erweisen, so seien getätigte Investitionen gefährdet. Insgesamt ist die Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen bei der Erfassung der Daten sowie der Ausfertigung der Dokumente ein Anliegen; auch bei der Übertragung dieser Aufgaben an Dritte.

Einzelne äusserten das Anliegen nach zuverlässiger Feststellung der Identität vor der Ausstellung biometrischer Ausweispapiere, vor allem im Ausländerwesen.

Einige Vernehmlassungsteilnehmer hinterfragen die kurze Gültigkeitsdauer des Passes und die Kosten, die sich v.a. für Familien mit Bedarf an mehreren Ausweisen ergeben.