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Vernehmlassung 2006/46: Verordnung über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV) · 19 Seiten
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Anhang 1 (Art. 4 Abs. 2)
Emissionsgrenzwerte für Geräte und Maschinen
1 Geräte und Maschinen mit Emissionsgrenzwerten
11 Geltungsbereich
Nr.7Gerät/Maschine
03 Bauaufzug für den Materialtransport mit Verbrennungsmotor
08 Verdichtungsmaschine in der Bauart von Vibrationswalzen und nichtvibrieren-
den Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer
09 Kompressor (< 350 kW)
10 Handgeführter Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer 12 Bauwinde mit Verbrennungsmotor
16 Planiermaschine (< 500 kW)
18 Muldenfahrzeug (< 500 kW)
20 Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW)
21 Baggerlader (< 500 kW)
23 Grader (< 500 kW)
29 Hydraulikaggregat
31 Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel (< 500 kW)
32 Rasenmäher, mit Ausnahme von
• land- und forstwirtschaftlichen Geräten
• Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist
33 Rasentrimmer/ Rasenkantenschneider
36 Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor
36 geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster
Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z.B. auf Baustellen, bestimmt ist)
37 Lader (< 500 kW)
38 Mobilkran
40 Motorhacke
41 Strassenfertiger ohne Hochverdichtungsbohle
45 Kraftstromerzeuger (< 400 kW)
53 Turmdrehkran
57 Schweissstromerzeuger
7 Die Nummern der Geräte und Maschinen beziehen sich auf die Nummern im Anhang I der Maschinenlärmrichtlinie.