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Vernehmlassung 2006/46: Verordnung über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV) · 19 Seiten

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Anhang 1 (Art. 4 Abs. 2)

Emissionsgrenzwerte für Geräte und Maschinen

1 Geräte und Maschinen mit Emissionsgrenzwerten

11 Geltungsbereich

Nr.7Gerät/Maschine

03 Bauaufzug für den Materialtransport mit Verbrennungsmotor

08 Verdichtungsmaschine in der Bauart von Vibrationswalzen und nichtvibrieren-

den Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer

09 Kompressor (< 350 kW)

10 Handgeführter Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer 12 Bauwinde mit Verbrennungsmotor

16 Planiermaschine (< 500 kW)

18 Muldenfahrzeug (< 500 kW)

20 Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW)

21 Baggerlader (< 500 kW)

23 Grader (< 500 kW)

29 Hydraulikaggregat

31 Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel (< 500 kW)

32 Rasenmäher, mit Ausnahme von

• land- und forstwirtschaftlichen Geräten

• Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist

33 Rasentrimmer/ Rasenkantenschneider

36 Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor

36 geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster

Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z.B. auf Baustellen, bestimmt ist)

37 Lader (< 500 kW)

38 Mobilkran

40 Motorhacke

41 Strassenfertiger ohne Hochverdichtungsbohle

45 Kraftstromerzeuger (< 400 kW)

53 Turmdrehkran

57 Schweissstromerzeuger

7 Die Nummern der Geräte und Maschinen beziehen sich auf die Nummern im Anhang I der Maschinenlärmrichtlinie.