Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/64: Seilbahnverordnung zum Seilbahngesetz · 15 Seiten

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Abweichungen entsprechende Risiken für die Sicherheit zu Tage treten, wird vom Gesuchsteller die Unterbreitung von Massnahmen verlangt, um den Risken zu begegnen. Nur dann kann die Aufsichtsbehörde entsprechende Massnahmen verlangen.