Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/64: Seilbahnverordnung zum Seilbahngesetz · 15 Seiten
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für Betriebskontrollen und Audits, die zu keinerlei Beanstandungen führen, hätte aber auch den Nachteil, dass sie beim Beaufsichtigten die Frage aufwerfen könnte, warum ausgerechnet er so lange kontrolliert werde.
Anhang 2
1b. Die Prüfung der Anordnung der Tragkonstruktionen erfolgt gestützt auf die Übersichts- und Kraftpläne aus Anhang 1.
2d. Die Gutachten zu den Umwelteinflüssen müssen in der Folge auch in den Sicherheitsbericht Eingang finden.
2e. Dass im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens ein Sachverständiger nicht wegen unzureichender Fachkenntnisse oder Erfahrung zurückgewiesen wird, heisst noch nicht, dass in der Folge auch sein Sachverständigenbericht unbesehen akzeptiert werden müsste.
2f. Kantonale Anträge können Sicherheitsrelevanz besitzen, etwa wenn der Bau eines Schindeldachs beantragt würde, was die Anordnung von Brandschutzmassnahmen nach sich ziehen könnte.
Anhang 3
2. und 3. Grundsätzlich sind gemäss Art. 31 alle Unterlagen aktualisiert einzureichen, wenn es zwischen Plangenehmigung und Betriebsbewilligung zu neuen Erkenntnissen/Ergänzungen oder gar zu Projektänderungen kommt. Die Ziffern 2 und 3 finden hier Erwähnung, da es hier regelmässig zu Ergänzungen bzw. Änderungen kommt.
Selbstverständlich müssen die Dokumente nicht nachgeführt werden, wenn sich ausnahmsweise kein Nachführungsbedarf ergeben hat. Dann genügt der Hinweis auf die Gültigkeit des mit der Plangenehmigung eingereichten Dokuments.
8. Mit dieser Ziffer werden keine zusätzlichen Unterlagen verlangt, soweit sich die Informationen aus den Konformitätserklärungen und -bescheinigungen entnehmen lassen.
10. Die Instruktion des Technischen Leiters wird in der Regel durch den Hersteller erfolgen, die Instruktion des Stellvertreters könnte auch durch den Technischen Leiter erfolgen.
Anhang 4
4. Die aktualisierte Sicherheitsanalyse hat sich ebenso wie die mit dem Plangenehmigungsgesuch einzureichende Sicherheitsanalyse mit Bau und Betrieb auseinanderzusetzen.
Dass die aktualisierte Sicherheitsanalyse die Abweichungen von den aktuell gültigen Vorschriften und den aktuell gültigen anerkannten Regeln der Technik aufzeigen muss, heisst nicht, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen Voraussetzung für die Erneuerung der Betriebsbewilligung wäre. Nur dann, wenn durch die Analyse der