Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/69: Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) · 17 Seiten

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sicherern die Sicherheit der Datenübermittlung nach Artikel 14 Absatz 5 bis 1. Juli 2008 gewährleisten (Abs. 3).

Da die Umsetzung von Artikel 42a Absatz 4 KVG für die Leistungserbringer freiwillig ist, können ihnen diesbezüglich keine zeitlichen Vorgaben gemacht werden.

293 Inkrafttreten (Art. 19)

Die Verordnung tritt unter Vorbehalt von Artikel 5 Absatz 2 am 1. Januar 2007 in Kraft. Artikel 5 Absatz 2 tritt zusammen mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ("Neue AHV-Versichertennummer") in Kraft.