Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/69: Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) · 17 Seiten
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LCD enthält ausgewählte Notfalldaten, Immunisierungsdaten, Blutgruppen- und Transfusionsdaten.
Blutgruppen- und Transfusionsdaten (Bst. a): Die versicherte Person kann Angaben zur Blutgruppe, zum Rhesusfaktor, zu Bluttransfusionen und verabreichten Blutprodukten usw. aufnehmen lassen.
Immunisierungsdaten (Bst. b): Die versicherte Person kann Angaben zu Impfungen, zum Impfstatus usw. aufnehmen lassen.
Allergien (Bst. c): Die versicherte Person kann Angaben zu vorhandenen Allergien gegen gewisse Stoffe, Lebensmittel etc. aufnehmen lassen.
Krankheiten (Bst. d): Die versicherte Person kann Angaben zu bestimmten Krankheiten, z.B. bestehende chronische Krankheiten, überstandene Krankheiten etc. aufnehmen lassen.
Zusätzlicher Eintrag in medizinisch begründeten Fällen (Bst. e): Der zusätzliche medizinische Eintrag ermöglicht der versicherten Person, in begründeten Fällen individuell wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Zu denken ist dabei z.B. an erfolgte Operationen, vorhandene Prothesen, Herzschrittmacher usw.
Verordnung von Arzneimitteln (Bst. f): Die Versichertenkarte kann als Transportmittel für die elektronische Verordnung von Arzneimitteln (eRezept) eingesetzt werden. Dabei wird zuhanden des Apothekers entweder das Rezept selber oder ein Code auf der Versichertenkarte abgelegt, mit dem das Rezept auf einem Server abgeholt werden kann.
Medikation (Bst. g): Die abgegebenen Medikamente werden als Liste erfasst. Jeder Eintrag kann z.B. ergänzt werden mit Abgabedatum, Name des verschreibenden Arztes und/oder der abgebenden Apotheke, Pharmacode sowie einem Archivkennzeichen, falls das Mittel nicht mehr eingenommen wird. Die abgegebenen Medikamente können zudem auf Interaktionen und Kontraindikationen überprüft werden.
Die elektronische Verordnung von Arzneimitteln und auch die Medikation wurden im Rahmen der durchgeführten Anhörungen bei den interessierten Kreisen nicht bestritten. Beide Anwendungen wurden teilweise explizit gefordert, da sie in der Praxis heute schon Realität sind. Eine obligatorische Einführung dieser Funktionalitäten ist mangels gesetzlicher Grundlage aber nicht möglich. Durch die Aufnahme in den freiwilligen Datenkatalog stehen beide Anwendungen mit dem Einverständnis der versicherten Person ebenfalls zur Verfügung. Beide Anwendungen setzen jedoch finanzielle Investitionen der beteiligten Akteure voraus.
Eine oder mehrere Kontaktadressen für den Notfall (Bst. h) und ein Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen (Bst. i): Auf der Versichertenkarte wird ein zusätzliches Feld vorgesehen, auf das die versicherte Person freiwillig Kontaktadressen für den Notfall sowie einen Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen (z.B. Organspendeausweis oder Impfausweis) aufnehmen lassen kann. Die Informationen über Angehörige und/oder behandelnde Ärzte können im Notfall für einen Leistungserbringer sehr hilfreich sein. Die Möglichkeit, einen Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen auf die Versichertenkarte aufzunehmen, erfolgt auf vielseitigen Wunsch der Patienten- und Konsumentenorganisationen. Damit werden Akzeptanz und