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Vernehmlassung 2007/102: Verordnung über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich (Zwangsanwendungsverordnung, ZAV) · 12 Seiten
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4. Abschnitt: Prüfung der Tauglichkeit und Beschaffung von Zwangsmitteln
Art. 13 Fachinstitutionen für die Prüfung der Tauglichkeit
1 Die folgenden Fachinstitutionen prüfen die Tauglichkeit von Zwangsmitteln für den polizeilichen Einsatz und geben Empfehlungen ab:
a. eine interdepartementale Bewertungskommission, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eingesetzt wird und aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der betroffenen Departemente, zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Kantone sowie höchstens drei weiteren Fachpersonen besteht.
b. für die Beurteilung der Tauglichkeit von Diensthunden: die vom Schweizerischen Polizeihundeführer-Verband anerkannten Experten und Expertinnen sowie diejenigen des Grenzwachtkorps und der Armee.
2 Die interdepartementale Bewertungskommission nach Absatz 1 Buchstabe a kann ihre Aufgabe auf die Schweizerische polizeitechnische Kommission (SPTK) der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz übertragen oder auf deren Empfehlungen verweisen.
Art. 14 Beschaffung; Zuständigkeit und Koordination
1Die Departemente sind für die Beschaffung der Zwangsmittel der ihnen unterstellten Polizeiorgane zuständig; die Beschaffungsvorschriften des Bundes sind anwendbar.
2Sie koordinieren die Beschaffung untereinander und, soweit erforderlich, mit den Kantonen.
3. Kapitel: Transport von Personen, die Freiheitsbeschränkungen unterstehen
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 15 Transportauftrag
1Die Behörde, die den Transport anordnet, erteilt den Organen, die den Transport einer Person durchführen müssen, einen Auftrag.
2Der Auftrag ist schriftlich mit einem Transportformular zu erteilen.
Art. 16 Transportformular
Das EJPD erstellt ein Muster für das Transportformular. Dieses enthält folgende Rubriken: