Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/108: Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien · 12 Seiten
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hingewiesen, dass sich die Ankunft ausländischer Arbeitskräfte auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt positiv auf diejenigen Sozialversicherungszweige auswirkt, die nach dem Umlageverfahren finanziert werden. Da indessen die Beitrags- und Prämienzahlungen früher oder später zum Bezug von Leistungen berechtigen, steht zu erwarten, dass die Koordinierung unseres Sozialversicherungssystems mit den entsprechenden Systemen der neuen Mitgliedstaaten für die Versicherungen insgesamt zu leicht erhöhten Ausgaben führen wird. Im Übrigen dürfen die finanziellen Auswirkungen auf das schweizerische System der sozialen Sicherheit nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr sind sie im umfassenden Kontext der Vorteile, die der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft aus dem FZA ziehen, zu sehen.
Krankenversicherung
Auf Leistungsvorschüssen, die als Sachleistungsaushilfe gewährt werden, erhobene Zinsen gehen zu Lasten des Bundes. Das zuständige Organ, die Gemeinsame Einrichtung KVG, schätzt die diesbezüglichen jährlichen Zusatzkosten auf 120'000 Franken. Die Prämiensenkungen zugunsten von in den beiden neuen Mitgliedstaaten lebenden Versicherten dürften dem Bund und den Kantonen nur unwesentliche Zusatzkosten verursachen.
Alters- und Hinterbliebenenvorsorge und Invalidität
Wie schon gesagt, wirkt sich die durch die Ausdehnung des FZA ermöglichte Ankunft ausländischer Arbeitskräfte auf Sozialversicherungen, die wie die AHV/IV nach dem Umlageverfahren finanziert werden, vorerst einmal positiv aus. Die zu einem späteren Zeitpunkt anfallenden Zusatzkosten können wie folgt geschätzt werden:
Diese Kosten werden grundsätzlich durch die Auszahlung von AHV-/IV-Renten ins Ausland verursacht. Im Falle Bulgariens ist die Auszahlung der Renten ins Ausland schon in der bilateralen Vereinbarung über soziale Sicherheit vorgesehen. Künftig werden die Renten auch für rumänische Staatsangehörige exportiert und die Rückzahlung der AHV-Beiträge wird aufgehoben. In einer ersten Phase (von 30 bis 40 Jahren) ist mit Einsparungen zu rechnen, die einerseits auf die Aufhebung der Beitragsrückzahlungen zurückzuführen sind und andererseits auf den Umstand, dass die Summe der eingenommenen Beiträge höher ist als die Summe der ausbezahlten Renten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die auf der Grundlage des aktuellen Versichertenbestandes geschätzten jährlichen Kosten progressiv den Betrag von 10,1 Mio. Franken erreichen (Alters- und Hinterbliebenenrenten [Renten für Kinder mit einbegriffen]: 7,7 Mio.; IV-Renten [Renten für Kinder mit einbegriffen]: 2,4 Mio.). Der Bund übernimmt von dieser Gesamtsumme 5 Millionen; der Rest wird durch die Versicherungen und die Mitgliederbeiträge finanziert.
Was die Zusatzkosten für exportierte Viertelsrenten betrifft, zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass sie vernachlässigbar sind. Die Hilflosenentschädigungen der AHV sind künftig auch an in der Schweiz wohnhafte Bezugsberechtigte auszuzahlen, die eine bulgarische oder rumänische Pension beziehen. Diese Fälle dürften zahlenmässig begrenzt und die damit verbundenen Kosten daher verhältnismässig unbedeutend sein. Die Aufhebung der Karenzzeit für Ergänzungsleistungen dürfte sich insgesamt im Rahmen minimaler Zusatzkosten bewegen, da Nutzniesser/innen ausländischer Renten nur in die Schweiz kommen können, wenn sie über genügende Geldmittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verfügen.
Unfallversicherung
In diesem Bereich gehen die auf Leistungsvorschüssen, die in den EG-Mitgliedstaaten als Sachleistungsaushilfe gewährt werden, erhobenen Zinsen zu Lasten des Bundes. Im Hinblick auf die beiden neuen Mitgliedstaaten dürften die zusätzlich anfallenden Kosten jedoch vernachlässigbar sein. Den allfälligen Mehraufwand für Entschädigungen in Fällen beruflicher Erkrankung einzuschätzen ist nicht möglich. Bisherige Erfahrungen im Rahmen des FZA liefern nicht genug Anhaltspunkte, um diese Kosten beziffern zu können.