Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/120: Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes · 14 Seiten
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Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes
zum Feuerwehrwesen, das durch die Kantone und Gemeinden geregelt wird, fallen die Belange des Militärs, insbesondere auch das Besoldungswesen, in die Zuständigkeit des Bundes. In der Verordnung über die Verwaltung der Armee (VVA)14 finden sich die nach Graden abgestuften Besoldungsansätze des Militärs. Die Ansätze pro Tag liegen zwischen 30 Franken für einen Korpskommandanten und 5 Franken für einen Soldaten (4 Franken für einen Rekruten). Da der Sold Unkostenersatz darstellt, ist er steuersystematisch kein Lohn.
Vom Gradsold im engeren Sinn sind die so genannten Soldzulagen bei Beförderungsdiensten abzugrenzen. Subalternoffiziere, Offiziersaspiranten, Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten erhalten für Dienstleistungen, die nicht als Wiederholungskurse angerechnet werden und die für die Erreichung eines höheren Grades oder für eine besondere fachdienstliche Ausbildung erforderlich sind, eine einmalige Soldzulage. Diese Soldzulagen bei Beförderungsdiensten (Art. 40 VVA) dürfen jedoch nicht mit den gewöhnlichen Soldzahlungen gleichgesetzt werden und fallen für die weiteren Überlegungen ausser Betracht.
Übersicht über die Soldzahlungen in Militär- und Zivilschutzdienst
Militär Militärsold Zivilschutz Sold in Franken in Franken pro Diensttag pro Diensttag
Korpskommandant 30.00
Divisionär 27.00
Brigadier 25.00
Oberst 23.00 Oberst 23.00
Oberstleutnant 20.00 Oberstleutnant 20.00
Major 18.00 Major 18.00
Hauptmann 16.00 Hauptmann 16.00
Oberleutnant 13.00 Oberleutnant 13.00
Leutnant 12.00 Leutnant 12.00
Chefadjutant 11.50
Hauptadjutant 11.50
Stabsadjutant 11.00
Adjutantunteroffizier 10.00
Hauptfeldweibel 9.50
Fourier 9.50 Fourier 9.50
Feldweibel 9.00 Feldweibel, 9.50
Oberwachtmeister 8.50
Wachtmeister 8.00 Wachtmeister 8.00
Korporal 7.00 Korporal 7.00
Obergefreiter 6.50
Gefreiter 6.00 Gefreiter 6.00
Soldat 5.00 Zivilschutzsoldat 5.00
Rekrut 4.00
Diese Übersicht zeigt, dass im Militärdienst nach Tagessold- und nicht nach Stundenansätzen abgerechnet wird. Die Tagesansätze im Militär sind von bescheidenem Umfang und decken nicht viel mehr als die Unkosten. Es darf in diesem Zusammenhang aber nicht übersehen werden, dass die Militärdienstleistenden gratis Kleidung, Kost und Logis zur Verfügung gestellt erhalten. Militärdienstleistende haben überdies Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (ebenso die Zivildienst- und Schutzdienstleistenden). Die Erwerbsausfallsentschädi-
14 SR 510.301