Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/120: Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes · 14 Seiten

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Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes

Die Heilbehandlungskosten einer UVG-versicherten Person werden ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen. Es werden ebenfalls verdienstunabhängige Integritäts- und Hilflosenentschädigungen geleistet.

3.2.4 Erwerbsersatzordnung nach EOG9

Personen, die in der Schweizer Armee oder für das Rote Kreuz im Einsatz sind, haben für jeden besoldeten Diensttag Anspruch auf eine Entschädigung des Erwerbsausfalls. Auch Personen, die Zivildienst und Schutzdienst leisten, haben den gleichen Anspruch auf Erwerbsersatz. Eine Entschädigung erhalten ebenso die Teilnehmenden an Jugend-, Sport- und Jungschützenleiterkursen. Keinen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben dagegen gemäss EOG die Feuerwehrdienstleistenden.

4 Der Feuerwehrsold

4.1 Fehlen einer rechtlichen Definition

Der Begriff Feuerwehrsold wird im allgemeinen Sprachgebrauch so selbstverständlich verwendet wie der Begriff Sold10 für den Militär- oder den Schutzdienst. Versucht man jedoch den Begriff Feuerwehrsold näher zu fassen, so lässt sich schnell feststellen, dass es keine klare Definition für den Feuerwehrsold gibt. Die Meinungen, was als Feuerwehrsold zu gelten habe, gehen weit auseinander.

4.2 Feuerwehrsold als Unkostenersatz

Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hält in seinem Entscheid vom 19. März 2004 fest, dass der "Feuerwehrsold und ähnliche Entschädigungen" naturgemäss - und nicht auf Grund einer besonderen Gesetzesvorschrift - nicht steuerbar sind, sofern sie bloss als Kostenausgleich zu betrachten sind. Darüber hinaus entrichtete Beträge stellten keine Spesenvergütungen, sondern Nebenerwerbseinkommen dar (StE 2004 B. 21.1 Nr. 13; FZR 2004, 86).

4.3 Feuerwehrsold im Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht wird die Höhe der AHV-Beiträge anhand des massgebenden Lohnes gemäss AHV-Recht bestimmt. Deshalb ist es auch für das AHV-Recht von zentraler Bedeutung, was unter dem Begriff des Feuerwehrsoldes verstanden wird. In seinem Entscheid vom 10. September 200311 hat das Schweizerische Bundesgericht zwar auch nicht exakt definiert, was Feuerwehrsold ist. Es hat jedoch entschieden, dass der Sold sowohl für eine Übung wie auch für den Ernstfall unter den Begriff "soldähnliche Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren" im Sinne der AHVV12 fallen und somit nicht zum AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen (massgebenden Lohn) zählen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen nahm im Jahr 2004 sodann Bezug auf dieses Urteil und präzisierte, dass nur die einsatzbezogenen Entschädigungen als Feuerwehrsold im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a AHVV gelten. Grundentschädigungen und Pauschalen, die nicht direkt vom Einsatz abhängig seien, würden keinen Soldcharakter aufweisen und stellten daher massgebenden Lohn dar. So seien zum Beispiel die Pauschalen für Kommandanten nach wie vor dem massgebenden Lohn hinzuzurechnen und blieben somit der AHV-Beitragspflicht unterstellt (AHI-Praxis 1/2004).

9 Bundesgesetz vom 25. September 1952 über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft, SR 834.1.

10 Das Wort Sold leitet sich ab vom lateinischen solidus, der vom römischen Kaiser Severus Alexander (222-235 n. Chr.) eingeführten Goldmünze, welche den viermonatigen Lohn des Kriegers ausmachte. Der bare Sold, das Salarium (Geld für Salz) eingerechnet, entsprach dem Lohn der ländlichen Arbeiter. Bei den Deutschen beginnt die Soldzahlung vereinzelt unter Karl dem Grossen, in England schon um 1050 und war durch die Hanse im 13. Jahrhundert vollständig entwickelt (Quelle: Wikipedia-Enzyklopädie).

11 BGE 129 V 425

12 Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a AHVV