Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/120: Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes · 14 Seiten

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Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes

5 Finanzielle Auswirkungen

Über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage können nur annäherungsweise Aussagen gemacht werden. Es fehlen einerseits die Angaben der Feuerwehrdienst leistenden Steuerpflichtigen, die von dieser Steuerbefreiung profitieren könnten (Angaben zu deren Gesamteinkommensverhältnisse, zur Progression, zum Tarif etc.). Andererseits fehlen für die

Schweiz auch vollständige Angaben der Gemeinden über deren Zahlungen an die Feuerwehrleute. Je nach Ausgestaltung der getroffenen Lösung kann es somit zu unterschiedlichen Resultaten kommen.

Trifft man verschiedene Annahmen, so können über die finanziellen Auswirkungen der in Ziffer 4.7 hiervor vorgeschlagenen Variante "Begriffliche Umschreibung" in Bezug auf die direkte Bundessteuer folgende Aussagen gemacht werden:

Ausgehend von der Zahl von rund 106'700 Milizfeuerwehrdienst leistenden Personen in der Schweiz im Jahre 2007 kann die Annahme getroffen werden, dass 50 Prozent dieser Personen verheiratet und 50 Prozent alleinstehend (ohne Kinder) sind. Trifft man überdies die Annahmen, dass die verheirateten Personen ein steuerbares Einkommen von 90'000 Franken und die alleinstehenden Personen ein steuerbares Einkommen von 80'000 Franken pro Jahr erzielt haben, so würde ein Feuerwehrsold im Betrage von 2'500 Franken, der neu nicht mehr besteuert würde, bei den verheirateten Personen zu Mindererträgen von rund 6 Mio. Franken und bei den alleinstehenden Personen zu Mindererträgen von rund 9 Mio. Franken führen (insgesamt rund 15 Mio. Franken). Würden Feuerwehrsoldzahlungen von 5'000 Franken pro Jahr entrichtet, die neu nicht mehr besteuert würden, so verdoppeln sich die Mindererträge unter den gegebenen Annahmen (insgesamt ca. 30 Mio. Franken).

Geht man grundsätzlich von denselben Annahmen aus, unterlegt jedoch höhere Einkommen (die verheirateten Feuerwehrdienstleistenden erzielen ein steuerbares Einkommen von 120'000 Franken und die Alleinstehenden ein steuerbares Einkommen von 100'000 Franken pro Jahr), so steigen die Mindererträge bei der direkten Bundessteuer an. Bei einem neu nicht mehr besteuerten Betrag von 2'500 Franken auf insgesamt 22 Mio. Franken und bei 5'000 Franken auf insgesamt 40 Mio. Franken.

Würde man eine andere Möglichkeit wählen, um den Feuerwehrsold von der Steuer zu befreien, würden sich auch die finanziellen Auswirkungen verändern. Falls man die Variante "offene Formulierung" wählen würde, könnten grössere Mindereinnahmen anfallen, da keine begrifflichen Grenzen gesetzt werden. Falls man die Variante "Fixbetrag" wählen würde, welche sich am Militärsold orientiert und beispielsweise mit Durchschnittswerten rechnen würde, dürften die Mindererträge eher bescheiden ausfallen.

In denjenigen Kantonen, die den Feuerwehrsold mittels einer offenen Formulierung bereits heute im geltenden Kantonsrecht steuerfrei erklärt haben, würde es bei den Varianten "Fixbetrag" und "Begriffliche Umschreibung" zu Mehreinnahmen kommen, da diese beiden Varianten die Grenzen des steuerfreien Feuerwehrsoldes enger ziehen.

6 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft über die Legislaturplanung 2007-2011 nicht angekündigt17. Sie ist jedoch im "Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung und die Schwerpunkte der Verwaltungsführung im Jahr 2004" im Abschnitt über die Legislaturplanung 2003- 2007 unter dem Titel "Botschaft zur Fortführung der formellen Steuerharmonisierung" enthalten. Aus verschiedenen Gründen verzögerte sich die Umsetzung dieses Gesetzgebungsprojekts in der Legislatur 2003-2007. Dieser Umstand hatte zur Folge, dass die Vorlage zur

17 BBl 2008 753