Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/120: Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes · 14 Seiten

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Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes

2.1 Die Armee

Die Schweizer Armee ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt zur Erhaltung des Friedens bei. Sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes. Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig. Die Angehörigen der Armee erhalten im Militärdienst Sold, der als Tagessold ausbezahlt wird, sowie Verpflegung. Sie haben zudem Anspruch auf Erwerbsausfallsentschädigung (EO).

2.2 Der Zivildienst

Der Zivildienst ist der zivile Ersatzdienst für junge Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. Zivildienst ist ein ziviler Beitrag des Bundes zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, zur gewaltfreien Konfliktlösung, zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Zivildienst ist Einsatz in Kinderkrippen, Pflegeheimen, in der Denkmalpflege, in Naturparkprojekten und vielen anderen gemeinnützigen privaten oder öffentlichen Institutionen. Der Zivildienst leistenden Person wird für jeden Diensttag ein Taschengeld in der Höhe des Tagessoldes eines Soldaten (5 Franken) ausgerichtet. Sie hat zudem Anspruch auf Erwerbsausfallsentschädigung (EO).

2.3 Die Feuerwehr als Teil des Bevölkerungsschutzes

Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Er stellt die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher. Diese Partnerorganisationen tragen dabei die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche und unterstützen sich gegenseitig.

Der Zivilschutz ist zuständig für die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung, für die Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen und für den Schutz von Kulturgütern. Der Zivilschutz unterstützt die anderen Partnerorganisationen insbesondere bei Langzeiteinsätzen. Er führt Instandstellungsarbeiten aus und verstärkt die Führungsunterstützung und die Logistik. Zudem kann der Zivilschutz für Aufgaben zugunsten der Gemeinschaft eingesetzt werden. Für den Zivilschutz besteht die nationale Schutzdienstpflicht. Im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben regeln die Kantone die Belange des Zivilschutzes sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Partnerorganisationen. Dienstleistende Personen im Zivilschutz erhalten Sold und Verpflegung. Die Soldansätze richten sich nach den Zivilschutzgraden. Sie bewegen sich im Rahmen der Soldansätze der Armee. Die Zivilschutz leistenden Personen haben ebenso Anspruch auf Erwerbsausfallsentschädigung (EO).

Die Feuerwehr als eine der Partnerorganisationen ist für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr, einschliesslich der Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung,

zuständig. Zusätzlich erfüllt sie Aufgaben wie die Öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Die Kantone übertragen bestimmte Aufgaben an Stützpunktfeuerwehren, die dafür speziell ausgerüstet und ausgebildet sind.

Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel. Sie ist innert Minuten einsatzbereit und leistet Einsätze, die Stunden bis Tage dauern. Nachbar- und Stützpunkthilfe gewährleisten die gegenseitige Unterstützung und Ablösung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen ist eingespielt. Für spezielle Aufgaben werden private Unternehmen (z.B. Bauunternehmen oder Kanalisationsreinigungsfirmen) zugezogen. Zur Unterstützung können Mittel der technischen Betriebe und des Zivilschutzes beigezogen werden.