Finanzbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG
Bedarfsrechung Universitäten
Aktuelle Berechnung der Mittel Berechnung nach HFKG
Zahlen des Rechnungsjahres 2004 Mio. Franken Mio. Franken Ist-Kosten Lehre 1’337 Ist-Kosten Lehre 1’337
Betreuungszuschlag113
Sollkosten Lehre 1’450 Netto-Kosten Forschung17 1’001 Forschungszuschlag 1’058 Total Ist-Kosten18 2’338 Total Referenzkosten 2’508
Total Grundbeiträge Bund 46119 Bundesbeitrag HFKG (20%)502
(Zahlungsjahr 2004) (entspricht 20%)
Zahlen des Rechnungsjahres 2005 Mio. Franken Mio. Franken Ist-Kosten Lehre 1’473 Ist-Kosten Lehre 1’473
Betreuungszuschlag83
Sollkosten Lehre 1’556 Netto-Kosten Forschung 972 Forschungszuschlag 1’150 Total Ist-Kosten 2’445 Total Referenzkosten 2’706
Total Grundbeiträge Bund 487 Bundesbeitrag HFKG (20%)541
(Zahlungsjahr 2005) (entspricht 20%)
Bedarfsrechnung Universitäten
Prognosen zur Höhe der Bundesbeiträge bis ins Jahr 2015 werden publiziert, sobald verlässliche Modellberechnungen vorliegen.
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Nettokosten Forschung sind dem Hochschulträger verbleibende Forschungskosten.
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Betriebskosten der Universitäten. Die Universitäten führen eine Kostenrechnung, nach dem Prinzip der Vollkostenrechnung. Die Zahlen der Finanzrechnung mit Einnahmen und Ausgaben werden durch kalkulierte Kosten und Erlöse ergänzt, insbesondere kalkulatorische Raumkosten und kalkulatorische Baubeiträge. Kalkulatorische Raumkosten sind der Gegenwert für die vom Hochschulträger den Universitäten zur Verfügung gestellten umfangreichen Räumlichkeiten; kalkulatorische Baubeiträge werden für die an die Hochschulträger bei der Erstellung dieser Räumlichkeiten geflossenen Bundessubventionen eingesetzt. Die Kostenrechnung der Fachhochschulen arbeitet ohne diese kalkulatorischen Kosten und Erträge. Die Kosten und Erträge bei den Universitäten wurden deshalb in der Berechnung um 10 % reduziert. Bauten und Grossgeräte werden durch den Bund mittels Investitionsbeiträgen separat subventioniert.
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Siehe S. 8 (Ziff. 2.3.1).