Finanzbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG
3.1.1 Ermittlung Finanzbedarf Universitäten
Der Finanzbedarf ermittelt sich auf der Basis der Referenzkosten, welche auf den durchschnittlichen Ist-Kosten der Universitäten (ohne ETH) im Bereich Lehre aufgebaut sind und durch Standardisierungsfaktoren, namentlich angemessene Betreuungsverhältnisse für eine gute Lehre, korrigiert werden. Hinzu kommt ein je nach Disziplin unterschiedlicher Forschungszuschlag.
An den Universitäten bestehen zur Zeit gute oder zumindest ausreichende Betreuungsverhältnisse in den Bereichen der Naturwissenschaften und der Medizin. Im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften sind die Betreuungsverhältnisse teilweise ungenügend; sie sind für die Ermittlung des Finanzbedarfs zu korrigieren15. So hat das für 2004 massgebende Betreuungsverhältnis in den Geistes- und Sozialwissenschaften 30 betragen (gerechnet als Anzahl der Studierenden dividiert durch die Anzahl Lehrpersonen der Personalkategorien SHIS I-VI in Vollzeitäquivalenten). In den nachfolgenden Berechnungen wird für die Bestimmung der Referenzkosten in den Geistes- und Sozialwissenschaften ein Betreuungsverhältnis von 25 eingesetzt (praxisbezogene Schätzung). Dieses trägt den in den Geistes- und Sozialwissenschaften nicht genügenden Betreuungsverhältnissen Rechnung.
Für eine kompetitive Forschung werden im Berechnungsmodell folgende Forschungszuschläge16 eingesetzt:
Fachbereich I 50%
Fachbereich II 100%
Fachbereich III 100%
Der Finanzbedarf für die Festlegung der Grundbeiträge an die Universitäten wird ermittelt:
• auf der Basis der durchschnittlichen Ist-Kosten Lehre pro Studentin/Student (alle Universitäten ohne ETH) pro Fachgruppe (Fachgruppen II und III), einschliesslich einer allfällig notwendigen Korrektur des für die Fachgruppe festgelegten Soll-Betreuungsverhältnisses;
• zuzüglich des definierten Forschungszuschlags auf dem für die Lehre ermittelten Referenzwert.
15 Markante Unterschiede sind zwischen den Fachgruppen I einerseits und den Fachgruppen II und III festzustellen. Die Fachgruppen II und III arbeiten vielfach experimentell, die Lehrveranstaltungen finden in Hörräumen und Labors mit umfangreicher apparativer Ausrüstung statt. Die Zahl der Studierenden pro Veranstaltung beschränkt sich auf die Zahl ausgerüsteter Arbeitsplätze. Demgegenüber sind die Hörräume der Geistes- und Sozialwissenschaften bedeutend niedriger installiert und können überbelegt werden. Die Zahl der Studierenden hat sich bei der Fachgruppe I im Zeitraum von 25 Jahren verdoppelt, die Fachgruppe II verzeichnete einen Zuwachs von 62 %. Während bei der Fachgruppe I der Zuwachs der Studierenden vielerorts vorerst in erster Linie mit grösseren Gruppen (grössere Hörräume) und erst in zweiter Linie mit einem Zuwachs bei Dozierenden und Assistierenden aufgefangen worden ist, war in der Fachgruppe II der Druck für zusätzliches Lehrpersonal und ausgerüstete Räume wesentlich grösser und der Mittelzuwachs vergleichsweise höher. Dies hat in der Fachgruppe I zu einer Ausweitung der Lehrtätigkeit zu Lasten der Forschung geführt. Kostenanteile Fachgruppe I Lehre 52% Forschung 38% Kostenanteile Fachgruppe II Lehre 31% Forschung 61% Fachgruppe III infolge bestehender Lücken in der Kostenrechnung keine Angaben 16 Basis zur Festlegung der Forschungszuschläge bilden die dem Hochschulträger verbleibenden Forschungskosten.