Finanzbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten
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Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG
2.2 Ermittlung des Finanzbedarfs nach geltendem Recht
2.2.1 Universitäten
Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) hat sowohl für die vergangene Planungsperiode 2004 – 2007 als auch für die künftige 2008 – 2011 eine Quantifizierung des zusätzlichen Bedarfs an Bundesmitteln aufgrund einer strategischen Planung und Prioritätensetzung vorgenommen. Auch die Entwicklung der Studierendenzahlen fand darin ihren Ausdruck, namentlich was die Geistes- und Sozialwissenschaften mit ihren teilweise prekären Betreuungsverhältnissen anbelangt.
Die Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet verschiedene Kostenträger. Für die Bedarfsrechnung relevant sind die Kosten in:
• Lehre unterteilt in Diplomstudien (Lizenziat, neu Bachelor/Master) und weiterführende Studien (Doktorat)
• Forschung
Weiter werden die Kostenträger Weiterbildung und Dienstleistungen geführt.
2.2.2 Fachhochschulen
Die Fachhochschulen haben für die Ermittlung des Finanzbedarfs den Masterplan eingeführt. Der Masterplan Fachhochschulen ist ein Instrument von Bund und Kantonen für die Planung des Gesamtsystems Fachhochschulen Schweiz. Er wurde erstmals im Jahre 2003 nach der Verabschiedung der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004 – 2007 vom 29. November 2002 von Bund und Kantonen in enger Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) erarbeitet, um aufgrund einer gemeinsamen Prioritätensetzung nachträglich Ziele und Finanzmittel für die Planungsperiode 2004 – 2007 in Einklang zu bringen. Ergebnis war ein Effizienzsteigerungsprogramm mit elf Massnahmen, die zur Zeit umgesetzt werden. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), das BBT und die KFH haben 2005 im Sinne eines iterativen Prozesses einen zweiten Masterplan erarbeitet, der am 9. März 2006 von der EDK verabschiedet wurde. Wesentliche Grundlagen sind die Finanzplanungen von Bund und Kantonen einerseits sowie die Entwicklungs- und Finanzpläne (EFP) der sieben Fachhochschulen anderseits. Mit der Abstimmung von drei Planungsprozessen im Masterplan – namentlich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Finanzmittel und übergeordneten bildungspolitischen Zielen – werden Bedarf und vorhandene Mittel frühzeitig einander gegenübergestellt und damit eine geeignete Grundlage für die Erarbeitung der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008 – 2011 geschaffen.
Der Masterplan Fachhochschulen hat nicht die Strategie der einzelnen Hochschule im Visier, sondern schafft Grundlagen für die Steuerung des Gesamtsystems durch Bund und Kantone. Die Autonomie der einzelnen Hochschule bleibt gewahrt. Bund und Kantone bringen übergeordnete bildungspolitische Ziele ein. Gemeinsam können so für das Gesamtsystem strategische Ziele für die jeweilige Planungsperiode definiert und ihre Erreichbarkeit anhand der darauf basierenden Entwicklungs- und Finanzpläne der einzelnen Hochschulen frühzeitig geprüft werden. Dieser Planungsablauf gewährleistet Verbindlichkeit und Realitätsbezug bei der Planung und eine weitgehende Abstimmung zwischen den Zielen und dem dazu nötigen Finanzbedarf.
Das Instrument hat sich bewährt und schafft für Bund und Kantone sowie die Fachhochschulen Voraussetzungen für eine verlässliche Planung und letztlich auch die Legitimation für den erforderlichen Mittelbedarf.