Finanzbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG
3.1.2 Ermittlung Finanzbedarf Fachhochschulen
Der Finanzbedarf ermittelt sich – wie bei den universitären Hochschulen – auf der Basis der Referenzkosten, welche auf den durchschnittlichen Ist-Kosten der Fachhochschulen im Bereich Lehre aufgebaut sind und - sofern nötig - durch Standardisierungsfaktoren, namentlich angemessene Betreuungsverhältnisse für eine gute Lehre, korrigiert um das festgelegte Soll-Betreuungsverhältnis (1. Etappe) und mit einem Forschungszuschlag (2. Etappe) versehen werden.
Für die Fachhochschulen ist das Betreuungsverhältnis auch eine relevante Steuerungsgrösse. Die Fachhochschulen stellen - auch aufgrund der Infrastruktur - heute in hohem Masse auf den seminaristischen Lehr- und Lernformen ab. Bei der Festlegung angemessener Betreuungsverhältnisse ist zudem der gegenüber den Universitäten unterschiedliche gesetzliche Auftrag der Fachhochschulen zu berücksichtigen (Ausrichtung auf ein kurzes, praxisorientiertes und berufsqualifizierendes Studium, direkte Anwendung der Theorie in der Praxis), welcher auch künftig für die Zielerreichung stärker seminaristisch geprägte Lehr- und Lernformen erfordert.
Die Kosten- und Leistungsrechnung trennt die Kosten von Lehre und Forschung. Auch für die Fachhochschulen gilt der Grundsatz „keine Lehre ohne Forschung“.
Für die Fachhochschulen wird im Berechnungsmodell ein Forschungszuschlag von 15% auf dem in der Lehre ermittelten Referenzwert eingesetzt20.
Der Finanzbedarf für die Festlegung der Grundbeiträge für das Gesamtsystem Fachhochschulen wird ermittelt:
• auf der Basis der durchschnittlichen Ist-Kosten Lehre pro Student/in in den einzelnen Fachbereichen;
• zuzüglich des definierten Forschungszuschlags auf dem für die Lehre ermittelten Referenzwert.
20 Basis zur Festlegung des Forschungszuschlags bilden die nach Abzug der Drittmittel (inkl. KTI, SNF, EU) verbleibenden Forschungskosten der Fachhochschulen.