Finanzbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten
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Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG
2.3 Anteil der Bundesbeiträge an den Betriebsaufwendungen
Der Bund leistet nach dem geltenden Recht sowohl bei den Universitäten als auch bei den Fachhochschulen rund ¼ (25.2% resp. 23,610 im Jahr 2004) an die gesamten Betriebsaufwendungen. Die nachstehenden Tabellen und Grafiken zeigen, dass der Bundesanteil an die Lehre und die Forschung bei den Universitäten und den Fachhochschulen sehr unterschiedlich ausfällt.
Bei den Universitäten setzt der Bund 52% seiner Mittel für die Grundbeiträge ein, bei den Fachhochschulen beträgt dieser Anteil fast 80%. Umgekehrt verhält es sich bei der Finanzierung der Forschungsaktivitäten. Der Anteil des Bundes an die Forschung beträgt bei den Universitäten über 44%, bei den Fachhochschulen hingegen lediglich 13%.
2.3.1 Universitäten
(Quelle: Kostenrechnung Universitäten, Kalenderjahr 2004)
Universitäten:
Grundbeiträge UFG11 461 Mio. 52.1% Projektgebundene Beiträge12 31 Mio. 3.5% Übrige Bundesbeiträge / Stiftungen 12 Mio. 1.4% Schweizerischer Nationalfonds (SNF) 267 Mio. 30.2% Kommission für Technologie und Innovation (KTI) 17 Mio. 1.9% EU-Forschungsprogramme / andere internationale Programme 38 Mio. 4.3% Forschungsmandate Bund 58 Mio. 6.6% Total 884 Mio. 100.0%
2.3.2 Fachhochschulen
(Quelle: Kostenrechnung Fachhochschulen, Kalenderjahr 2004)
Fachhochschulen:
Betriebsbeiträge FHSG13 237 Mio. 80.9% Übrige Bundesbeiträge 17 Mio. 5.8% Schweizerischer Nationalfonds (SNF) 1 Mio. 0.3% Kommission für Technologie und Innovation (KTI) 26 Mio. 8.9% Forschungsmandate Bund 12 Mio. 4.1% Total 293 Mio. 100.0%
10 Im Bereich Technik, Wirtschaft und Design beträgt der Bundesanteil an den Fachhochschulen rund 28%, ab 2008 werden die Fachbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst in gleicher Höhe subventioniert. 11 Ferner leistete der Bund an andere universitäre Institutionen Grundbeiträge von 15,5 Mio Fr. Die Investitionsbeiträge 2004 an alle universitären Institutionen beliefen sich auf 77,5 Mio Fr. 12 Berücksichtigt sind nur Zahlungen an Universitäten: die in der Finanzrechnung ausgewiesenen 44 Mio Fr. umfassen noch Zahlungen ausserhalb der Universitäten. 13 Die Betriebsbeiträge FHSG umfassen - als Pendant zu den Grundbeiträgen gemäss UFG - namentlich die Studierendenpauschalen von 211 Mio Fr.