Finanzbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG

Bedarfsrechung Fachhochschulen für die Fachbereiche Technik, Wirtschaft und Design21 (Quelle: Kostenrechnung Fachhochschulen)

Aktuelle Berechnung der Mittel Berechnung nach HFKG Zahlen des Rechnungsjahres 2004 Mio. Franken Mio. Franken

Ist-Kosten Lehre 649 Kosten Lehre649

Netto-Kosten Forschung22 93 Forschungszuschlag 15%97

Ist-Kosten Lehre und Forschung23 742 Total Referenzkosten746

Beitrag Lehre (Art. 16 FHSV) 211 Grundbeitrag Lehre und Forschung224

Beitrag Forschung (Art. 16b FHSV)9

Total Bundesbeitrag Lehre und 220 Total Bundesbeitrag HFKG (30%)224

Forschung FHSG

Aktuelle Berechnung der Mittel Berechnung nach HFKG Zahlen des Rechnungsjahres 2005 Mio. Franken Mio. Franken

Ist-Kosten Lehre 663 Kosten Lehre663

Netto-Kosten Forschung 103 Forschungszuschlag 15%99

Ist-Kosten Lehre und Forschung 766 Total Referenzkosten762

Beitrag Lehre (Art. 16 FHSV) 210 Grundbeitrag Lehre und Forschung229

Beitrag Forschung (Art. 16b FHSV)12

Total Bundesbeitrag Lehre und 222 Total Bundesbeitrag HFKG (30%)229

Forschung FHSG

21

Seit dem 5. Oktober 2005 hat der Bund auch in den Fachbereichen Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK-Bereiche) die Regelungskompetenz inne. Subventionsrechtlich werden die GSK-Bereiche erst ab 2008 den anderen Fachbereichen Technik, Wirtschaft und Design gleichgestellt. Ab 2008 bedeutet dies für eine gleichberechtigte Subventionierung zusätzliche Bundesbeiträge von jährlich ca. 120 Mio Fr.

22

Nettokosten Forschung sind dem Hochschulträger verbleibende Forschungskosten.

23

Betriebskosten der Fachhochschulen. Die Fachhochschulen führen eine Vollkostenrechnung. Sie ist nach dem Prinzip der gestuften Deckungsbeitragsrechnung aufgebaut. Die Betriebskosten und Infrastrukturkosten werden separat ausgewiesen. Der Erwerb, die Erstellung und der Umbau von Bauten unter Einschluss ihrer Erstausstattung werden durch den Bund mittels Investitionsbeiträgen separat subventioniert.