Finanzbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten
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Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG
Die projekt- bzw. programmorientierte Forschungsfinanzierung erfolgt kompetitiv: KTI, SNF, EU-Forschungsprogramme und andere internationale Forschungsprogramme sowie über Forschungsmandate des Bundes.
Die Fachhochschulen führen eine Kostenrechnung8. Diese basiert auf dem vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) entwickelten Kostenrechnungsmodell. Die einheitliche Kosten- und Leistungsrechnung ermöglicht auf der Ebene der einzelnen Fachhochschule und der Steuerung des Gesamtsystems Fachhochschulen eine hohe Transparenz und gewährleistet die für eine leistungsorientierte Subventionierung der Lehre notwendige Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Studiengängen.
FHV-Beiträge: Die FHV-Beiträge bilden das Pendant zu den IUV-Beiträgen. Sie werden von den Herkunftskantonen der Studierenden bezahlt und wie die Bundesbeiträge auf der Basis des Kostenrechnungsmodells des BBT berechnet. Sie decken in der Regel 85 % der Ausbildungskosten pro Studierenden nach Abzug der Studiengebühren9 und des Bundesbeitrags. Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Jahr 2006 gültigen FHV-Beiträge pro Studierenden:
FHV-Beiträge
Fachbereich Vollzeit Berufsbegleitend
Wirtschaft 11'900 6’400
Hotellerie und Facility Management 19’700
Bauwesen 22'200 12’500
Chemie / Landwirtschaft 29’400
Technik 22'400 12’100
Design 22’300
Musik und Theater *26’400
Bildende Kunst *31’300
Soziale Arbeit *12'100 *8’600
Gesundheit *22’800
*Der FHV-Beitrag fällt namentlich wegen den tieferen Bundesbeiträgen höher aus.
Private: Dabei handelt es sich primär um Studiengebühren, Erträge aus Weiterbildung und Dienstleistungen sowie Forschungsmandate.
8 Siehe Art. 16 der Fachhochschulverordnung (FHSV) vom 11. September 1996 und der dazugehörige Leitfaden BBT: "Kostenrechnung für Fachhochschulen", Dezember 2006 (www.bbt.admin.ch). 9 Die Studierenden entrichten durchschnittlich ein Schulgeld von ca. 1'200 Fr. pro Jahr.