Finanzbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG

6 Beurteilung des neuen Systems

Das neue System führt dazu, dass Universitäten und Fachhochschulen künftig nach den gleichen Grundsätzen subventioniert werden. Dies betrifft sowohl die Ermittlung des Finanzbedarfs als auch die Verteilung der Mittel. Mit verschiedenen Zahlungsrahmen bzw. Zahlungskrediten und einer unterschiedlichen Gewichtung der Bemessungskriterien kann den Besonderheiten von Universitäten und Fachhochschulen Rechnung getragen werden.

Die neue Regelung führt zu Veränderungen bei den Bundesbeiträgen an die einzelnen Hochschulen sowohl bei den Universitäten als auch bei den Fachhochschulen. Der Einbezug weiterer Kriterien neben den Studierenden wie die Akquisition von Drittmitteln in der Forschung und/oder Wissenstransfer Forschung/Lehre über das Personal soll namentlich bei den Fachhochschulen Anreize für weitere Anstrengungen in der Forschung schaffen und den Praxisbezug zwischen Lehre und Forschung stärken. Zudem sollen die Fachhochschulen analog zu den Universitäten für die ausländischen Studierenden separat abgegolten werden, was letztlich zu einer Entlastung der Kantone in den Grenzgebieten mit einem überdurchschnittlichen Ausländeranteil führt.

Die Berechnungsmodelle zeigen, dass die Auswirkungen in einem hohen Masse von den Gewichtungen der Bemessungskriterien (Lehre, Forschung, Drittmittel, ausländische Studierende) abhängen werden. Es ist den Hochschulen möglich, gezielte Vorkehren zu treffen, um namentlich mittels einer konsequenten Verbesserung der Forschungsleistungen und bei den Fachhochschulen dem Wissenstransfer Forschung/Lehre über das Personal sowie einer Steigerung der Drittmittel die Aussichten auf zusätzliche Beiträge zu verbessern.

Die Berechnungsmodelle sind geeignet, eine erste Beurteilung der Auswirkungen der neuen für alle Hochschulen einheitlichen Regelung der Grundfinanzierung durch den Bund vorzunehmen. Es wird aber für die weiteren Arbeiten nötig sein, die Auswirkungen der neuen Beitragsregelung in der Grundfinanzierung einer weiteren vertieften Prüfung in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement zu unterziehen. Dies betrifft gleichermassen die Ermittlung des Gesamtbetrags über die Referenzkosten und die Bemessung der Beiträge aufgrund der in der Lehre und Forschung erbrachten Leistungen sowie des Anteils an ausländischen Studierenden.

Der Gesetzesentwurf steht für eine stärker leistungsorientierte Finanzierung. Die neue Finanzierung schafft Transparenz und bietet gleichzeitig Gewähr, dass die Veränderungen mit dem Instrument des Kohäsionsfonds für die beteiligten Akteure berechenbar bleiben.