Finanzbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG

3 Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)

3.1 Ermittlung des Finanzbedarfs (Art. 39 HFKG)

Die Schweizerische Hochschulkonferenz ermittelt für die leistungsbezogene Mittelzuteilung den öffentlichen Finanzbedarf für die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs je Planungsperiode. Sie stützt die Ermittlung des Finanzbedarfs nach Art. 39 HFKG insbesondere auf folgende Grundlagen:

• die Kostenrechnung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs;

• die Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs;

• die Referenzkosten;

• die zu erwartenden Studierendenzahlen;

• die nationale strategische Planung.

Die Kostenrechnung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs weist

die Kosten und Leistungen der Hochschulen und Hochschulinstitutionen aus; in erster Linie diejenigen von Lehre und Forschung. Damit verbunden ist die Berechnung der Kosten pro Studentin oder Student, gegliedert nach den verschiedenen Fachbereichen. Die Kostenrechnung dient den Hochschulen als Führungsinstrument und den Trägern, den Konkordatskantonen und dem Bund als Informationsinstrument. Sie stellt die Vergleichbarkeit unter den Hochschulen und die Transparenz sicher.

Die Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen geben Auskunft über den Finanzbedarf sowie die Ziele und Schwerpunkte der einzelnen Hochschulen. Sie sind mehrjährig.

Die Referenzkosten sind die notwendigen Aufwendungen für eine qualitativ hochstehende und wettbewerbsfähige Lehre pro Studentin oder Student. Ausgangswerte für die Festlegung der Referenzkosten pro Studentin oder Student bilden die durchschnittlichen Kosten der Lehre gemäss den Kostenrechnungen der Hochschulen. Die Ausgangswerte werden durch Standardisierungsfaktoren korrigiert. Mit diesen Faktoren sollen die Referenzkosten so angepasst werden, dass die Beiträge eine angemessene Betreuung der Studierenden sowie die für eine gute Lehre erforderliche Forschung sicherstellen.

Standardisierungsfaktoren:

- Angemessene Betreuung der Studierenden: Eine hochstehende und wettbewerbsfähige Lehre hängt wesentlich vom Betreuungsverhältnis (Zahl der Lehrkräfte dividiert durch die Anzahl Studierende) ab. Dieses muss nicht zwingend für alle Bereiche, Unterrichtseinheiten, Ausbildungsstufen [Bachelor, Master, PhD (Doktorgrad)] sowie für die Universitäten und die Fachhochschulen das Gleiche sein, sondern wird durch die Art der Wissensvermittlung beeinflusst. Während das Ist-Betreuungsverhältnis statistisch ermittelt werden kann, ist das „ideale“ Soll-Betreuungsverhältnis eine praxisbezogene Schätzung. Das Betreuungsverhältnis hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Kosten der Lehre, was bei einem Anteil von über 60% Personalkosten an den Gesamtkosten nicht weiter erstaunt.

- Die für eine gute Lehre erforderliche Forschung: Die Kosten- und Leistungsrechnung trennt die Kosten von Lehre und Forschung. Für die Hochschulen gilt der Grundsatz „keine Lehre ohne Forschung“, d.h. die Lehrkräfte haben zwingend einen Teil ihrer Arbeitszeit der Forschung zu widmen und das Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Die Kosten der Lehre sind somit nur ein Zwischenprodukt, welchem ein angemessener Teil der Forschungskosten beizufügen ist.