Finanzbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 35 Seiten
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Bericht über die finanziellen Grundsätze und Auswirkungen des neuen HFKG
• Beiträge gemäss Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003;
• Private.
Träger (Kanton, Konkordate): Die Finanzierung der Fachhochschulen durch den Kanton erfolgt in der Regel im Rahmen eines Leistungsauftrags. Dabei verfügen die einzelnen Fachhochschulen über eine unterschiedlich grosse Autonomie bei der Verwendung ihrer Mittel.
Beiträge des Bundes: Der Bund trägt einen Drittel der Betriebs- und Investitionskosten der Fachhochschulen. Als anrechenbare Kosten gelten die effektiv notwendigen Aufwendungen der Fachhochschulen (Artikel 19 Abs. 1 FHSG). Betriebsbeiträge werden im Einzelnen für die Lehre, die angewandte Forschung und Entwicklung sowie Projekte (Qualifizierungsmassnahmen, vergleichbar mit den projektgebundenen Beiträgen) ausgerichtet.
Lehre: Die Beiträge für die Lehre beruhen auf einem festgelegten Standardkostensatz. Der Standardkostensatz basiert auf den gesamtschweizerisch, gewichteten Durchschnittskosten pro Bereich gemäss Kostenrechnung. Zusätzlich werden bei der Festlegung des Standardkostensatzes berücksichtigt:
• Angestrebte Effizienzsteigerungen durch Schwerpunktbildung, Elimination von Mehrfachangeboten und Erreichen von kritischen Grössen;
• Entwicklung der Studierenden gemäss Entwicklungs- und Finanzplanung der Fachhochschulen;
• Voraussichtlich zur Verfügung stehende Mittel der öffentlichen Hand und die erwartete Teuerung.
Die Standardkosten bilden die Grundlage für die Festlegung der Studierendenpauschale des Bundes (sog. BBT-Pauschale). Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Kalenderjahr 2006 berechneten Studierendenpauschalen des Bundes:
BBT-Pauschale5 Fachbereich6 Vollzeit Berufsbegleitend
Wirtschaft 6'460 3'550
Hotellerie und Facility Management 9'920
Bauwesen 11'340 6'560
Chemie / Landwirtschaft 14'620
Technik 13'110 6'380
Design 11'520
Angewandte Forschung: In der angewandten Forschung legt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) jährlich einen Betrag fest7. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung der Akquisition von Drittmitteln und der Integration der Forschungsergebnisse in die Lehre (Aktivitäten der Lehrenden bzw. der Forschenden gemäss Artikel 16 b Absatz 2 FHSV) auf die Fachhochschulen aufgeteilt.
Investitionsbeiträge: Investitionsbeiträge werden für den Erwerb, die Erstellung oder den Umbau von Bauten unter Einschluss ihrer Erstausstattung ausgerichtet (mind. 300'000 Franken). Die Festsetzung eines Betrags erfolgt in der Regel pauschal auf der Grundlage eines genehmigten Raumprogramms (Flächenkostenpauschale).
Im Bereich der Weiterbildung und der Dienstleistungen werden keine Bundesbeiträge ausgerichtet.
5 Seit dem 5. Oktober 2005 hat der Bund auch in den Fachbereichen Gesundheit, Soziales und Kunst die Regelungskompetenz inne. Subventionsrechtlich werden sie erst ab 2008 den anderen Fachbereichen Technik, Wirtschaft und Design gleichgestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen jährlich 20 Mio Fr. zur Verfügung, welche anhand der Studierenden auf die einzelnen Fachhochschulen aufgeteilt werden. 6 Eine andere „Clusterung“ der Fachbereiche hat Auswirkungen auf die Verteilung der Mittel. 7 In den Jahren 2004 – 2007 hat das EVD die folgenden Beträge festgelegt: 2004: 9 Mio, 2005: 12 Mio, 2006: 15 Mio und 2007: 18 Mio Fr.