Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 41 Seiten
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Auf der Grundlage dieser Annahmen schätzen wir die zahlenmässigen Auswirkungen der Gesetzesrevision wie folgt ein:
2006 Prognose 2009 Tatbeweis Verfahrensver-(Untervariante einfachung
1,5)
Anzahl Zulassungs- 1752 2000 25002000
gesuche
Anzahl Zulassungen 1441 = 82,2% 1700 = 85% 2250 = 90% 1800 = 90%
Gesuche, die nicht 311 = 17,8% 300 = 15% 250 = 10% 200 = 10%
zur Zulassung führen
Solche Zahlen würden die Bestände der Armee nicht gefährden. Die vorgeschlagene Lösung wird vielmehr, wenn in der Folge weniger Personen ausgemustert werden, einen kleinen Beitrag zur Stärkung der Wehrgerechtigkeit erbringen.
Die Annahme, 90% der gesuchstellenden Personen würden zum Zivildienst zugelassen, beruht auf Erfahrungswerten: Seit Jahren scheitern rund 10% der Gesuche aus formellen Gründen, weil sie nicht gesetzeskonform eingereicht und die beanstandeten Mängel nicht fristgerecht behoben werden. Es ist davon auszugehen, dass sich daran nicht viel ändern wird. Die Variante der Verfahrensvereinfachung wird zur Folge haben, dass zusätzlich einzelne Gesuche nach der persönlichen Anhörung der gesuchstellenden Person mit einem materiellen Entscheid abgewiesen werden. Diese Ablehnungen sind in der obigen Tabelle nicht in Rechnung gestellt, weil entsprechende Prognosen schwierig sind. 2006 wurden, wenn man auch die Rekursentscheide in Rechnung stellt, weniger als 6% der angehörten Personen abgewiesen. In Deutschland beträgt die Quote der mit einer materiellen Begründung abgelehnten Gesuche etwa 1%, weil die gesuchstellenden Personen die verschiedenen Gelegenheiten, ihr Gesuch materiell besser zu begründen, letztlich doch nutzen. Es ist nicht auszuschliessen, dass dieser Effekt sich auch im Rahmen der Verfahrensvereinfachung einstellen wird.
8 Auswirkungen der Revision des WPEG
In seinem Bericht vom 23. März 2007 zur Wehrgerechtigkeit in Erfüllung des Postulats 05.3526 von Ständerat Franz Wicki vom 29. September 2005 hat der Bundesrat u.a. festgehalten, dass Wehrgerechtigkeit das Streben nach einem möglichst gerechten Vollzug der Wehrpflicht bedeute. Dieser habe so zu erfolgen, dass die Belastung der jungen Schweizer durch die Wehrpflicht und andere Dienstpflichten nach Massgabe ihrer Leistungsfähigkeit möglichst gleich und gerecht verteilt sei. Die Revision des WPEG bewegt sich auf dieser Linie. Sie beseitigt gezielt Anreize, den „blauen Weg“ einzuschlagen, trägt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der abgabepflichtigen Personen Rechnung und schlägt Lösungen vor, die auch für Personen tragbar sind, die aus objektiven medizinischen Gründen keine persönliche Dienstleistung in Armee oder Zivildienst erbringen können. Durch die Aufhebung von bisherigen Vergünstigungen wird zugleich ein Beitrag geleistet, auch Dienstverschiebungen unattraktiver zu machen. Die vorgeschlagenen Revisionspunkte leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wehrgerechtigkeit, vereinfachen den Vollzug der Wehrpflichtersatzabgabe und leisten ebenfalls einen Beitrag zur Vereinfachung des Vollzugs der Militär- wie auch der Zivildienstpflicht.
9 Personelle Auswirkungen
9.1 Auswirkungen der Revision des ZDG
Die Revision des ZDG zieht die Aufhebung der Zulassungskommission und der Kontrollstelle im Generalsekretariat des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes nach sich. Betroffen sind 110 Kommissionsmitglieder und 1.3 Stellen. Voraussichtlich wird die Zahl der Rekurse an das Bundesverwaltungsgericht abnehmen. Der Umfang dieser Abnahme und deren Einfluss auf die Arbeitslast beim Bundesverwaltungsgericht sind nicht bezifferbar.
Die personellen Auswirkungen bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst sind in der nachstehenden Tabelle aufgezeigt. Für die Berechnung des Personalaufwands im Zusammenhang mit der Verfah-
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