Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 41 Seiten

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E. Auswirkungen

7 Auswirkungen der Revision des ZDG

Die Zahl der Gesuche um Zulassung zum Zivildienst hängt wesentlich davon ab, wie viele wehrpflichtige junge Männer militärdiensttauglich erklärt werden, wie die Voraussetzungen der Zulassung zum Zivildienst definiert sind und wie hoch die Hürden dieser Zulassung sind. Heute bestehen drei solche Hürden: Das Zulassungsgesuch muss schriftlich begründet werden. Es ist mündlich in einer persönlichen Anhörung zu erläutern. Und schliesslich muss, wer Zivildienst leisten will, dessen längere

Dienstdauer mit dem Faktor 1.5 akzeptieren.

Es ist dieser Faktor 1.5, der heute die Attraktivität des Zivildiensts wesentlich beeinflusst. Daher gehen wir davon aus, dass trotz den vorgeschlagenen Vereinfachungen des Zulassungsverfahrens die Attraktivität des Zivildienstes nicht wesentlich zunehmen wird und auch die Gesuchszahlen nicht stark steigen werden. Die sehr geringe Anzahl militärstrafgerichtlicher Verurteilungen von Militärdienstverweigerern zeigt, dass heute eine Lösung findet, wer – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr Militärdienst leisten kann. Weder die Herabsetzung einer der drei Hürden (bei der Verfahrensvereinfachung) noch die Beseitigung von zwei Hürden (bei der Tatbeweislösung) legt daher die Vermutung nahe, dass nun plötzlich eine bedeutende Zahl zusätzlicher Angehöriger der Armee Probleme mit dem Militärdienst bekommen wird. Denn die eine wesentliche Anforderung bleibt bestehen: Wer Zivildienst leisten will, muss eine bedeutende zeitliche Mehrbelastung in Kauf nehmen.

Wir gehen deshalb davon aus, dass die Vereinfachung des Zulassungsverfahrens in erster Linie Personen ansprechen wird, die ein Gewissensproblem haben und deshalb nicht Militärdienst leisten können, die sich aber nicht zutrauen würden, alle drei Hürden des Zulassungsverfahrens zu nehmen (weil sie ihre Gewissensprobleme nicht strukturiert darlegen können oder Schwierigkeiten mit dem mündlichen oder schriftlichen Ausdruck haben). Es ist daher wahrscheinlich, dass eine allfällige Zunahme der Zahl der Zulassungsgesuche in der Folge der Gesetzesrevision sich aus der Gruppe derer alimentieren wird, die so oder so aus der Armee ausscheiden, nach heutigem Recht aber aus dem Militärdienst ausgemustert werden.

Mutmassliche der Tatbeweislösung (Untervariante der Verfahrensvereinfachung Auswirkungen 1,5)

auf die Zahl der Leichte Zunahme. Ein Gesuch stellt Keine. Die drei Hürden des Zugesuchstellenden allenfalls künftig auch, wer sich bisher lassungsverfahrens bleiben. Die Personen: das Bestehen des Zulassungsverfah- Senkung der Hürde der persönli-

rens nicht zutraute. chen Anhörung (die zur Ausnahme wird) wird kompensiert durch die Erhöhung der Anforderungen an die schriftliche Gesuchsbe-

gründung.

auf die Bestände Keine. Die Zahl derer, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht

der Armee: Militärdienst leisten, wird durch die Art des Zulassungsverfahrens zum

Zivildienst nicht beeinflusst.

auf die Zahl der Zunahme. Die Zahl der Gesuche Eventuell leichte Zunahme. Es

zivildienstpflichti- nimmt leicht zu und es gibt weniger gibt tendenziell weniger Ableh-

gen Personen: Ablehnungen als heute. nungen als heute.

Die Untervariante 1,8 der Tatbeweislösung kann zur Folge haben, dass die Zahlen der gesuchstellenden und der zivildienstpflichtigen Personen abnehmen werden. Auf die Bestände der Armee wird dies nur einen sehr geringen Einfluss haben.

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