Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 41 Seiten
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2. derjenige Anteil der auf die Produktgruppe umgelegten Gemeinkosten, der sich mit der Vereinfa-
chung des Zulassungsverfahrens nicht wegsparen lässt (dazu zählen ein bedeutender Teil des Overheads sowie der Grossteil der Ausgaben für die IT);
3. die Mehrausgaben im Bereich Einsätze, die sich ergeben, weil eine grössere Anzahl Personen
zum Zivildienst zugelassen wird (wobei zu berücksichtigen ist, dass mehr geleistete Diensttage auch höhere Abgaben der Einsatzbetriebe bewirken; bei der Berechnung dieser Mehrausgaben sind die Verwaltungs- und die Einführungskosten berücksichtigt, nicht jedoch der personelle Mehraufwand).
Die Summe der direkten und der indirekten Ausgaben des verbleibenden Zulassungsverfahrens (Ausgaben für Personal und Nebenkosten) sowie der Gemeinkosten, die nicht eingespart werden können, beträgt gestützt auf die Kapitel E Ziffer 7 getroffenen Annahmen im Zusammenhang mit der Tatbeweislösung (Untervariante 1,5) 1'200’600 Franken und im Zusammenhang mit der Verfahrensvereinfachung 1'359’700 Franken (die Verfahrensvereinfachung ist teurer, weil sie mehr Personalkapazitäten benötigt). Somit beträgt das Sparpotenzial der Tatbeweislösung (Untervariante 1,5) 4'327'040 Franken oder 78,3% der für das Jahr 2009 budgetierten Ausgaben und dasjenige der Verfahrensvereinfachung 4'167'940 Franken oder 75,4% der budgetierten Ausgaben. Die Vorgabe der Motion Studer, das künftige Zulassungsverfahren müsse kostengünstiger sein, ist somit klar erfüllt. Eine Abschätzung der Entwicklung der Vollzugskosten bei der Untervariante 1,8 gestaltet sich schwierig. Einerseits steigen die Kosten je einzelnen Zivildienstpflichtigen auf Grund des längeren Dienstes markant an. Andererseits wird der längere Faktor generell abschreckend wirken, wodurch die Gesamtzahl der Neuzugelassenen abnehmen dürfte.
Das Bild ändert sich allerdings etwas, wenn der Blick über das Zulassungsverfahren hinaus gerichtet wird: Da durch beide Varianten des Zulassungsverfahrens voraussichtlich mehr Personen zum Zivildienst zugelassen werden, nehmen die Ausgaben im Bereich Einsätze zu: im Zusammenhang mit der Tatbeweislösung um 716'300 Franken jährlich, im Zusammenhang mit der Verfahrensvereinfachung um 130'200 Franken jährlich. Bei der Tatbeweislösung ist die Zunahme der Ausgaben grösser, weil gemäss Annahme deutlich mehr Personen zusätzlich zum Zivildienst zugelassen werden als bei der Verfahrensvereinfachung. Entsprechend verringert sich das Sparpotenzial bei der Tatbeweislösung stärker als bei der Verfahrensvereinfachung: Es reduziert sich auf 3'610'740 Franken oder 65,3% der budgetierten Ausgaben (Tatbeweislösung) bzw. auf 4'037'740 Franken oder 73% (Verfahrensvereinfachung).
Gestützt auf die in Kapitel E Ziffer 7 getroffenen Annahmen ist folglich davon auszugehen, dass die Vollzugsstelle für den Zivildienst ab Inkrafttreten des revidierten ZDG pro Jahr Ausgaben im Umfang von 3,6 Millionen Franken (bei der Tatbeweislösung) beziehungsweise 4 Millionen Franken (bei der Umsetzung der Verfahrensvereinfachung) sparen kann. Dazu kommt ein Sparpotenzial von 150’000 Franken beim Generalsekretariat des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes infolge der Aufhebung der mit der Kontrolle der Zulassungsentscheide beauftragten Stellen.
Die Realisierung des aufgezeigten Sparpotenzials ist mit mehreren Unsicherheiten behaftet: Spareffekte sind erzielbar ab Inkrafttreten der Revision. Wann dies der Fall sein wird, steht heute noch nicht fest und hängt vom Fortgang der parlamentarischen Beratung der Vorlage ab. Erste Einsparungen sind rasch erzielbar, weil die Zulassungskommission sofort ihre Tätigkeit einstellen wird. Sie werden reduziert, falls im Zusammenhang mit dem erforderlichen Stellenabbau Ausgaben infolge der Anwendung eines Sozialplans anfallen. Im Gegenzug fallen die Mehrausgaben im Bereich Einsätze, die sich aus der grösseren Zahl der zum Zivildienst zugelassenen Personen ergeben, noch nicht sofort an,
sondern in grösserem Umfang erst im Jahr nach der Inkraftsetzung des revidierten Rechts. Schliesslich können sich die Annahmen als unzutreffend erweisen, die der Berechnung der Ausgaben für das verbleibende Zulassungsverfahren zugrunde liegen: Es können mehr Zulassungsgesuche als erwartet eingehen und es müssen im Zusammenhang mit der Verfahrensvereinfachung unter Umständen mehr als 15 Prozent der gesuchstellenden Personen persönlich angehört werden. Entsprechend könnte das Sparpotenzial geringer ausfallen.
Die neu zu gestaltende Einführung der zivildienstpflichtigen Personen in den Zivildienst wird Mehrausgaben in noch unbekanntem Umfang verursachen. Diese sollen durch die Kredite gedeckt werden, die im Rahmen des Globalbudgets der Vollzugsstelle für den Zivildienst für die Durchführung von Ausbildungs- und Einführungskursen vorhanden sind. Nicht berücksichtigt sind schliesslich die finanziellen
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