Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 41 Seiten
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rensvereinfachung gehen wir davon aus, dass 15 Prozent der gesuchstellenden Personen persönlich angehört werden müssen. Ein höherer Anteil persönlicher Anhörungen würde wohl dem Anliegen der Motion Studer nicht mehr gerecht, den Aufwand für alle Beteiligten deutlich zu reduzieren.
Funktion heute Tatbeweis (bei- Verfahrensverde Varianten) einfachung
Prozessverantwortung Zulassungsverfahren 120% 0% 0%
Wissenschaftliche Sachbearbeitende 840% 20% 101,5%
Rechtsdienst 5% 4% 0%
Administration 0% 54% 83,5%
Total Stellenprozente 965% 78% 185%
Somit sind bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst voraussichtlich 8,9 Stellen abzubauen, wenn die Tatbeweislösung realisiert wird, beziehungsweise 7,8 Stellen, wenn die Verfahrensvereinfachung umgesetzt wird. Steigt der Vollzugsaufwand im Bereich Einsätze, weil grössere Zahlen zivildienstpflichtiger Personen zum Zivildienst zugelassen werden, so ist er soweit möglich durch Effizienzsteigerungsmassnahmen aufzufangen. Genügen diese nicht, so ist längerfristig ein Ausbau des Stellenbestands im Bereich Einsätze nicht auszuschliessen.
Pro 100 zusätzlich eingehende Gesuche braucht es im Zusammenhang mit der Tatbeweislösung 3 Stellenprozente mehr für die Administration; im Zusammenhang mit der Verfahrensvereinfachung werden 10 zusätzliche Stellenprozente erforderlich (je etwa hälftig für Administration und wissenschaftliche Sachbearbeitung). Müssen im Zusammenhang mit der Verfahrensvereinfachung mehr gesuchstellende Personen persönlich angehört werden, so erhöht sich der Stellenbedarf pro 5 Prozent zusätzliche Anhörungen um rund 20 Stellenprozente (85 gesuchstellende Personen; Aufwand pro gesuchstellende Person: 4,5 Stunden).
Mit dem Dahinfallen der (meisten) persönlichen Anhörungen ist die Einführung der zum Zivildienst zugelassenen Personen in die Belange des Zivildienstes neu zu konzipieren (denn diese findet heute am Anhörungstag statt). Es ist noch nicht absehbar, wie sich dies auf den Stellenbestand der Vollzugsstelle für den Zivildienst auswirken wird. Die finanziellen Auswirkungen sollen im Rahmen des bestehenden Globalbudgets aufgefangen werden.
9.2 Auswirkungen der Revision des WPEG
Die vorgeschlagenen Änderungen des WPEG werden sich für den Bund als Aufsichtsbehörde kaum auswirken, weil die Aufgaben wie Inspektionen und Beratungen im gleichen Umfang auch weiterhin wahrgenommen werden müssen.
Für die Kantone lassen sich keine Aussagen machen, weil die kantonalen Behörden für die Wehrpflichtersatzabgabe unterschiedliche Organisationsstrukturen für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgabe aufweisen. Allerdings werden durch die vorgeschlagenen Änderungen die Arbeiten für die Veranlagung, den Bezug und die Rückerstattung erleichtert.
10 Finanzielle Auswirkungen
10.1 Auswirkungen der Revision des ZDG
Die Berechnung des Sparpotenzials, das mit der Revision des ZDG verbunden ist, knüpft beim Betrag von 5'527'640 Franken an, der im Finanzplan 2009 für die Produktgruppe Zulassung eingestellt ist. Mit dem Wegfall des Zulassungsverfahrens in seiner heutigen Form lässt sich dieser Betrag nicht vollständig einsparen. Zur Errechnung des effektiven Sparpotenzials sind von diesem Betrag die folgenden Positionen in Abzug zu bringen:
1. sämtliche Ausgaben für das verbleibende Zulassungsverfahren (die Tatbeweislösung bzw. die
Verfahrensvereinfachung);
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