Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 14 Seiten

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Anhörung VerTi-V (Feb – April 2009)

 Klärung der Rolle des Tierschutzbeauftragten;

 Zugriff des BVET auf die Anträge der Kommission

 Zugriff der kantonalen Behörde auf die Arbeitsnotizen der Kommissäre;

 neue Rolle für den Biosicherheitsbeauftragten;

 in Frage stellen des Rekursrechts des BVET bei Haltungsbewilligungen;

 explizite Darstellung der vereinfachten Bewilligungen für das Erzeugen gentechnisch

veränderter Tiere Art. 142 TSchV.

Auch die weitergehenden Anforderungen an die Zugriffe für die Öffentlichkeit wurden im Anhang erneut erwähnt (AFR, CRF, PNSBNS, STS, TIR, TSCHBB).

3.10 Anhang 2: Änderung bisherigen Rechts

3.10.1 Tierschutzverordnung vom 23. April 2008

[Keine Kommentare]

3.10.2 Verordnung vom 30. Oktober 19851 über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen

Art. 24b

Es wird beantragt, baldmöglichst einen anderen Verteilschlüssel zwischen den Kantonen anzuwenden und zwischenzeitlich alle Bewilligungsgebühren einheitlich auf Fr.100.- (ZH, GR, VSKT) resp. Fr.80.- festzulegen (ZG). Die Gebühr für die Systembenutzung pro Person sei aus Tierschutzüberlegungen kontraproduktiv und daher zu unterlassen (ZH, GR, VSKT).

1 SR 916.472