Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Anhörung VerTi-V (Feb – April 2009)
Kein Nutzen für kleine Kantone (NE); generell zu wenig Nutzen für die Kantone (GE)
Gesetzgebung ist unleserlich, weil in 4 verschiedenen Texten (TSchG, TSchV, Entwurf
Tierversuchsverordnung und Entwurf VerTi-V) (NE).
Die Gesuchs- und Berichtsdaten sind retrospektiv durch eine externe Organisation zu überprüfen
bezüglich des Erfolgs des Protokolls, aber auch hinsichtlich der korrekten Durchführung durch die Forschenden (AGSTG).
In einer kürzlich durchgeführten Evaluation der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) zu den Kosten von
Tierversuchen empfahl die EFK dem BVET, die Tierversuchsdatenbank auszubauen, um damit Informationen zu den Kostenstrukturen und Auslastungen von Tierhaltungen zu gewinnen. Einer sachfremden Nutzung und der damit unweigerlich verbundenen Erweiterung des Nutzerkreises stellt sich der ETH-Rat entgegen.