Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 14 Seiten

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Anhörung VerTi-V (Feb – April 2009)

 Kein Nutzen für kleine Kantone (NE); generell zu wenig Nutzen für die Kantone (GE)

 Gesetzgebung ist unleserlich, weil in 4 verschiedenen Texten (TSchG, TSchV, Entwurf

Tierversuchsverordnung und Entwurf VerTi-V) (NE).

 Die Gesuchs- und Berichtsdaten sind retrospektiv durch eine externe Organisation zu überprüfen

bezüglich des Erfolgs des Protokolls, aber auch hinsichtlich der korrekten Durchführung durch die Forschenden (AGSTG).

 In einer kürzlich durchgeführten Evaluation der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) zu den Kosten von

Tierversuchen empfahl die EFK dem BVET, die Tierversuchsdatenbank auszubauen, um damit Informationen zu den Kostenstrukturen und Auslastungen von Tierhaltungen zu gewinnen. Einer sachfremden Nutzung und der damit unweigerlich verbundenen Erweiterung des Nutzerkreises stellt sich der ETH-Rat entgegen.