Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/91: Revision des Finanzkontrollgesetzes · 20 Seiten
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gungstätigkeit der kantonalen Steuerverwaltung überprüfen könne; ansonsten käme es zu Doppelspurigkeiten.
Der SBV begrüsst, dass die Prüfungen des Bundes auch auf Subventionen und andere zweckgebundene Bundeseinnahmen ausgedehnt würden. Er wünscht sich aber eine Bestimmung, die auch eine vertiefte Prüfung durch den Bund zulasse, insbesondere dann, wenn Unregelmässigkeiten entdeckt würden. Gleichzeitig beantragt der SBV, dass die Kann-Vorschrift ersetzt werde, so dass die Prüfungen obligatorisch in einem bestimmten Zeitintervall durchgeführt würden. Von der Prüfung sollte nur dann abgesehen werden, wenn die Kantone auf eine andere Art und Weise den Nachweis einer Prüfung erbringen könnten. Mit einer solchen Regelung könnten die Kantone die eigene Finanzaufsicht beauftragen, die Prüfpflichten des Bundes zu erfüllen.
BE stellt fest, dass mit der vorgeschlagenen Änderung die heute geltenden Bedingungen für Prüfungen durch die EFK bei den Kantonen entfallen würden (Notwendigkeit eines Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses). Auch Kantone seien aber eigenständige Staatswesen und keine blossen Vollzugsorgane. Auch dort, wo Bundesrecht vollzogen werde, komme den Kantonen eine eigene Organisationautonomie zu. Für den Vollzug der direkten Bundessteuer seien die Kantone unter der Aufsicht des Bundes zuständig. Verantwortlich für die Aufsicht seien das Eidgenössische Finanzdepartement und die ESTV. Eine Übernahme von Aufsicht- und Kontrollfunktionen durch die EFK führe zu Doppelspurigkeiten und sei abzulehnen. Die Organisation des internen Kontrollsystems sei eine Aufgabe der Kantone, es bedürfe hier keiner Kontrolle durch die EFK. Die EFK müsse die Unabhängigkeit der kantonalen Finanzkontrollen unbedingt wahren und darauf achten, dass sie in der Praxis ihre Kontrolltätigkeiten auf finanzrechtliche Aspekte beschränke. Gleichwohl hält der Kanton fest, dass mit der Revisionsvorlage wohl eine effizientere und effektivere Kontrolle im Bereich der Bundesbeiträge an die Kantone vorgezeichnet und zugleich den kantonalen Finanzkontrollen mehr Spielraum beim Einsatz ihrer Ressourcen verschafft werde.
Die Grüne hält fest, dass die EFK die Aufgabe habe, den gesamten Finanzhaushalt zu prüfen und die Richtigkeit der Zahlen der Staatsrechnung in einem Testat für die Bundesversammlung zu bestätigen und zu kommentieren. Dies entspreche den Mindeststandards, die auch von internationalen Organisationen gefordert würde. Die Lima-Deklaration von INTOSAI halte fest, dass kein Bereich der Staatsrechnung der Prüfung des obersten Finanzaufsichtsorgans entzogen werden könne und dass die Prüfungen im Steuerbereich auch bis in das Steuerdossier gehen müssten.
Diese Mindeststandards der Lima-Deklaration seien von der Schweiz einzuhalten, was heute nicht der Fall sei. Würde die vorgeschlagene Lösung nicht angenommen, müsse die Eidgenossenschaft einmal mehr in die kantonale Autonomie eingreifen und den kantonalen Finanzkontrollen ein Pflichtmandat erteilen. Die Einschränkung im zweiten Satz von Artikel 16 Absatz 1 FKG sei überflüssig. Diese dort vorgesehene Beschränkung würde nicht den internationalen Standards entsprechen. Die Kantone könnten sich nicht auf eine uneingeschränkte Organisationsfreiheit berufen, weil