Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/91: Revision des Finanzkontrollgesetzes · 20 Seiten

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Die Mehrheit der Kantone und die FKD lehnen die Änderungen in Artikel 16 Absatz 1 FKG ab (14 Kantone und die FDK), wobei 13 Kantone und die FDK einen Eventualantrag für den Fall stellen, dass auf die Änderungen nicht verzichtet wird. Drei Kantone äussern sich zur gesamten Vorlage negativ, stellen aber ebenfalls einen Eventualantrag. Sieben Kantone stimmen der Vorlage mit Vorbehalten respektive Ergänzungen zu, ein Kanton nimmt die Änderungen vorbehaltlos an.

Die Mehrheit der Parteien steht den Änderungen grundsätzlich positiv gegenüber (3), wovon eine Partei keine Vorbehalte respektive Ergänzungen macht. Eine Partei lehnt die gesamte Vorlage ohne einen Eventualantrag ab.

Ebenfalls eine Mehrheit der Dachverbände (Wirtschaft und öffentlicher Bereich) stimmen den geplanten Änderungen zu (5), drei davon bringen noch Vorbehalte und Ergänzungen an. Ein Verband stellt sich gegen alle Änderungen und macht keinen Eventualantrag.

Die Finanzkontrollen, die sich zur Vernehmlassungsvorlage geäussert haben, stimmen der Vorlage ebenfalls mit Vorbehalten respektive Ergänzungen zu. Im Folgenden seien die einzelnen Positionen näher umschrieben.

3.2 Die einzelnen Positionen

3.2.1 Umfassende Zustimmung zur Vorlage

SH, SP, KV Schweiz und SGB stimmen der Vorlage vorbehaltlos zu und begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen ausdrücklich. Die SP hält fest, es sei unabdingbar, dass ein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan für die Überprüfung im Bereich der direkten Bundessteuer explizit

zuständig sei. Es sei auch richtig und wichtig, dass durch die Gesetzesänderung die kantonale Steuerhoheit und der Föderalismus nicht tangiert würden, da die EFK beispielsweise auch in Zukunft über keinerlei Weisungsrecht gegenüber den kantonalen Stellen verfügen werde. KV Schweiz hält fest, dass durch diese Vorlage im Bereich der direkten Bundessteuer die EFK in die Lage versetzt werde, gleichmässige Kontrolle in allen Kantonen vorzunehmen (Registerführung, Bezug, Rechnungswesen). SH macht geltend, dass es Aufgabe des Bundes sei, die Fach- und Finanzaufsicht im Bereich der Steuern des Bundes zu regeln. Gerade bei den direkten Bundessteuern liege eine einheitliche, durch die EFK vorgenommene unabhängige Prüfung auch im Interesse der Kantone, da die direkte Bundessteuer eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Ressourcenpotentials und damit auch für den Ressourcenausgleich darstelle. Der SGB hält fest, dass er mit der Schliessung der Prüflücke der Finanzaufsicht und somit mit der Änderung des FKG einverstanden sei.

Bei der Kommentierung der einzelnen Artikel werden diejenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die allen Artikeln vorbehaltlos zustimmen, nicht mehr erwähnt.

3.2.2 Zustimmung zur Vorlage mit Vorbehalt und Ergänzungen

JU, UR, VS und FDP.Die Liberalen begrüssen die Vorlage grundsätzlich, schlagen aber eine Modifikation dahingehend vor, dass die EFK bei ihrer Prüfung weder Einsicht in die Steuerakten nehmen noch die Veranlagungstätigkeit der kantonalen Steuerverwaltung überprüfen dürfe. JU hält