Bericht TSG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 13 Seiten

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Übersicht

Mit der vorliegenden Revision des Tierseuchengesetzes werden die gesetzlichen

Grundlagen geschaffen, damit der Bund eine wirksame Prävention von Tierseu-

chen betreiben kann.

Mit der von den Eidgenössischen Räten überwiesenen Motion "Prävention von Tierseuchen" (08.3012) ist der Bundesrat beauftragt worden, das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 so anzupassen, dass er eine aktivere und vor allem schnellere Prävention vor Tierseuchen und Zoonosen sicherstellen kann.

Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe haben gezeigt, dass sich die Schweiz bei der Tierseuchenbekämpfung auf neue Herausforderungen einstellen muss. Dazu zählen insbesondere neu auftretende Seuchen, sich rasch ausbreitende Krankheiten sowie sich rasch ändernde Bedrohungslagen. Der Bund soll deshalb die Präventionsmassnahmen verstärken, auf deren rasche und schweizweite Umsetzung hinwirken sowie die internationale Zusammenarbeit intensivieren können.

Damit soll das heute hohe Tiergesundheitsniveau der Schweiz, das einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Gesundheit leistet und für die schweizerische Landwirtschaft auf dem nationalen und internationalen Markt einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil darstellt, erhalten werden.

Im Übrigen beinhaltet die vorliegende Revision punktuelle Verbesserungen und Aktualisierungen des Tierseuchengesetzes.