Bericht TSG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 13 Seiten

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5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Beim Ausbruch einer Tierseuche ist das Schadenspotential für die schweizerische Volkswirtschaft sehr gross. Durch eine Stärkung der Führungsrolle des Bundes für gesamtschweizerische Präventionsmassnahmen und eine intensivierte internationale Zusammenarbeit kann sich die Schweiz auf neu auftretende Tierseuchen vorbereiten. Die Tiergesundheit ist Voraussetzung für das Wohlergehen der Tiere und eine nachhaltige Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Gesunde Tiere sind produktiver und bilden die Grundlage für sichere Lebensmittel. Eine gute Tiergesundheit leistet somit einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Gesundheit. Gesunde Tiere und sichere Lebensmittel steigern die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Zwei Drittel des Rohertrags der Landwirtschaft der Schweiz stammen aus der tierischen Produktion. Mit der Erhaltung eines hohen Tiergesundheitsniveaus sichert sich die Schweiz im zunehmend liberalisierten Markt wesentliche Wettbewerbsvorteile für die einheimische Produktion.

6. Verhältnis zur Legislaturplanung

Das Geschäft wurde nicht für die Legislaturplanung angemeldet.

7. Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Gemäss Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung vom 18. April 199917 (BV) erlässt der Bund Vorschriften über „die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren“. Der Bund hat in diesem Bereich eine umfassende Gesetzgebungskompetenz.

7.2 Verhältnis zum europäischen Recht

Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen den internationalen Pflichten der Schweiz, insbesondere dem Anhang 11 des Veterinärabkommens.

Drohende massive Tierverluste führen dazu, dass die Prävention von Tierseuchen weltweit und namentlich auch in der EU zu einem immer wichtigerem Thema wird (vgl. die neue EU-Tiergesundheitsstrategie 2007-2013 - „Vorbeugung ist die beste Medizin“18). Inwieweit sich durch die Verstärkung der Prävention in der EU Verpflichtungen für die Schweiz ergeben, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.

17 SR 101

18 Mitteilung der Kommission vom 19. September 2007 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) - „Vorbeugung ist die beste Medizin", KOM(2007) 539 endg.