Bericht TSG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 13 Seiten

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Erläuternder Bericht

1. Ausgangslage

Das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 19661 (TSG) bezweckt die Ausrottung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen.

Die Schweiz hat durch zahlreiche nationale Bekämpfungs- und Eradikationsprogramme ein hohes Tiergesundheitsniveau erreicht. Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe zeigen aber, dass sich die Schweiz im Tierseuchenbereich auf neue Herausforderungen einstellen muss. Dazu zählen insbesondere neu auftretende Seuchen - namentlich exotische Infektionskrankheiten

- sich rasch ausbreitende Krankheiten sowie sich rasch ändernde Bedrohungslagen. Zwei Hauptursachen führen dazu: Ein verstärkter globaler Tier- und Warenverkehr mit kurzen Reisezeiten und die globale Erwärmung infolge klimatischer Veränderungen.

Neu auftretende Seuchen können eine Bedrohung für die gesamte schweizerische (Nutz-)Tierpopulation darstellen; falls sie auf den Menschen übertragbar sind, können sie zudem zu einer Bedrohung für die Bevölkerung werden. Die Vogelgrippe und die damit zusammenhängende potenzielle Gefahr einer Grippepandemie haben dies deutlich gemacht. Der Bund nimmt bei der Pandemievorbereitung eine Führungsrolle war. Ebenso muss es sich bei den Vorbereitungsmassnahmen gegen Tierseuchen verhalten.

Die Tiergesundheit ist ein wesentlicher Pfeiler für die Produktion von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft. Gesunde Tiere und sichere Lebensmittel steigern die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auf dem nationalen und internationalen Markt. Mit einem hohen Tiergesundheitsniveau sichert sich die Schweiz im zunehmend liberalisierten Markt wesentliche Wettbewerbsvorteile für die einheimische Produktion. Damit das hohe Niveau erhalten werden kann, müssen vorausschauend die richtigen Weichen gestellt werden (vgl. die vom Bundesamt für Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärämtern erarbeitete „Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+"2).

Mit einer Teilrevision des TSG sollen die gesetzlichen Grundlagen den heutigen Anforderungen angepasst und damit die von den Eidgenössischen Räten überwiesene Motion "Prävention von Tierseuchen" (08.3012) umgesetzt werden.

2. Grundzüge der Vorlage

Die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Prävention von Tierseuchen bildet das Hauptanliegen der vorliegenden Revision.

Die Führungsrolle des Bundes bei der Tierseuchenprävention soll gestärkt werden. Er soll Präventionsmassnahmen von gesamtschweizerischer Bedeutung ergreifen, auf deren rasche Umsetzung hinwirken und diese gegebenenfalls auch finanzieren können. Zu einer effektiven Prävention gehören insbesondere nationale Früherken-

1 SR 916.40

2 http://www.bvet.admin.ch/gesundheit_tiere/03007/index.html?lang=de