Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/125: Genehmigung und Änderung der Aarhus-Konvention und Änderung des Umweltschutzgesetzes · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung Aarhus-Konvention Seite 5
3. Allgemeine Stellungnahmen zur Vorlage
Die Vorlage stösst bei einer deutlichen Mehrheit der 84 stellungnehmenden Stellen auf Zustimmung.
2
In 11 Fällen ist die Zustimmung vorbehaltlos, 41 weitere Stellen stimmen mit Vorbehalten zu . 32 Organisationen lehnen die Vorlage ab. Drei der insgesamt 87 eingegangenen Antworten enthielten keine materielle Stellungnahme.
Auf Zustimmung stösst die Vorlage bei den Kantonen (alle mit Ausnahme von AI), bei den Umweltorganisationen und bei den eidgenössischen und kantonalen Kommissionen und Institutionen.
Die Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen sowie der weiteren interessierten Kreise lehnt die Vorlage ab.
Kantone
Alle Kantone mit Ausnahme von AI stimmen der Vorlage zu. Sie schliessen sich explizit oder stillschweigend der Argumentation des Bundesrats an, dass die Schweiz mit der Ratifizierung der AK ein wichtiges Zeichen für eine verbesserte Umweltinformation setzen würde und dass damit die Akzeptanz der Umweltpolitik in der Öffentlichkeit gestärkt würde. Ausdrückliche Zustimmung findet auch der Hinweis des Bundesrats, dass mit der Unterzeichnung der AK eine sinnvolle Angleichung an das Recht der Europäischen Gemeinschaft einhergeht und dass die Schweiz damit die Möglichkeit erhält, bei einer allfälligen Weiterentwicklung der Konvention aktiv mitzuwirken. Die meisten Kantone sind der Auffassung, dass die Schweiz die Anforderungen der AK bereits weitegehend erfüllt und dass die vorgesehenen Gesetzesanpassungen nur geringfügig sind. Ebenso rechnen die meisten Kantone – unabhängig davon, ob sie das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt haben oder nicht – nicht mit einem nennenswerten Mehraufwand für die Bearbeitung von zusätzlich anfallenden Informationsbegehren.
Die Kantone OW, SH, GE und JU stimmen dem Vorhaben vorbehaltlos zu, alle übrigen zustimmenden Kantone differenzieren ihre Zustimmung mit verschiedenen Vorbehalten. Die wichtigsten Vorbehalte betreffen den Wunsch nach einer Verstärkung der Information der Öffentlichkeit über ionisierende Strahlung sowie einen Einbezug von Hochwasser und Naturgefahren in die definitorische Aufzählung der Umweltinformation. Mehrere Kantone betonen in ihren Stellungnahmen zudem, dass die Revision von Art. 10b USG auch in Zukunft für die Gesuchsteller keine allgemeingültige Pflicht zur Prüfung von Alternativen beinhaltet und dass der Bund es den Kantonen überlässt, mit welcher Periodizität sie den Zustand der Umwelt beurteilen wollen.
Die Kantone BE und TG schliessen sich darüber hinaus der Stellungnahme der BPUK an, der Kanton TI stimmt den Bemerkungen der BPUK zu den Auswirkungen auf das Schweizerische Recht zu.
Der Kanton AI lehnt die Vorlage mit der Begründung ab, dass eine Änderung von innerschweizerischem Recht allein aufgrund eines festgestellten Bedarfs vorgenommen werden sollte und nicht damit internationale Konventionen erfüllt werden können. Zudem lehnt es der Kanton AI ab, ausländischen Umweltorganisationen das Recht zur Einreichung einer Verbandsbeschwerde einzuräumen.
Parteien
Zustimmung findet die Vorlage bei der CVP (ohne Vorbehalte), bei der GPS und bei der SPS. Alle drei Parteien bestätigen die vom Bundesrat formulierten Argumente. Die CVP betont darüber hinaus, wie wichtig es sei, dass die Bevölkerung die Umweltpolitik akzeptiert und mitträgt und sie sieht in der Ratifikation der AK eine bedeutsame Unterstützung dieses Ziels. Die GPS vermerkt in ihrer Stellungnahme, dass die AK einen Beitrag zur Wahrung des Rechts eines jeden Menschen und zukünftiger Generationen leisten soll, in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt zu leben. Die SPS unterstreicht, dass die AK die Schweiz zu einer regelmässigen Berichterstattung und zur internationalen Kooperation verpflichtet. SPS und GPS verlangen überdies auch eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts auf radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung und sie fordern, dass für die Umsetzung der AK wirksame Mittel bereitgestellt werden.
Die FDP betont in ihrer Stellungnahme ihre Überzeugung, dass ein effektiver Umweltschutz nur unter aktiver Beteiligung einer selbstverantwortlichen Bevölkerung möglich ist. Sie erachtet aber die Art und Weise, wie die AK dem gerecht werden will, als problematisch und lehnt deshalb wie die SVP die Vorlage ab. Beide Parteien weisen darauf hin, dass die Ausweitung der Auskunfts- und Klagerechte
2 Unter "Vorbehalten" werden im Folgenden alle materiellen Hinweise und Ergänzungen in den zustimmenden Stellungnahmen wie z. B. Befürchtungen, Anregungen, Vorschläge, Anträge, etc. verstanden