TSV
Vernehmlassung 2009/136: Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
Art. 16 Kennzeichnung der Hunde
2Der Mikrochip muss den ISO-Normen 11784 und 1178511 entsprechen und einen Code für das Herkunftsland und den Hersteller beinhalten. Vorbehalten bleiben zudem die Bestimmungen der Verordnung vom 14. Juni 200212 über Fernmeldeanlagen betreffend Anbieten und Inverkehrbringen von Fernmeldeanlagen.
Art. 315g Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …:
1Equiden, die vor dem 1. Januar 2011 geboren wurden, müssen nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
2Für Equiden, die vor dem 1. Januar 2011 geboren wurden und die noch keinen Equidenpass haben, muss bis am 31. Dezember 2012 ein Equidenpass ausgestellt werden.
II
Diese Änderung tritt am (1. Januar 2011) in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsidentin: Doris Leuthard
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
11steht für International Organisation for Standardisation, zu deutsch: Internationale
Organisation für Normung, Liste der ISO-Normen