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Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 21 Seiten
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Umweltetiketten-Verordnung xxx.xx
Anhang 1 (Art. 7 und Art. 12)
Berechnung der Umweltbelastungspunkte
1 Grundsätze
1 Die Anzahl Umweltbelastungspunkte (UBP) gibt die absolute Umweltbelastung an, die ein Personenwagen pro gefahrenen Kilometer verursacht.
2 Die Berechnung der UBP umfasst die Luftschadstoff-Emissionen (Stickoxide NOX, Kohlenwasserstoffe HC, Feinstaub PM, Kohlenmonoxid CO), die Kohlendioxid-Emissionen (CO2), die Lärmemissionen sowie die Umweltbelastung aus der Herstellung des verbrauchten Treibstoffes.
3 Für die Darstellung auf der Umweltetikette werden die UBP-Werte auf ganze Zahlen gerundet.
2 Berechnung der UBP
21 Benzinfahrzeuge
Die UBP für Benzinfahrzeuge werden für die Emissionen nach Ziffer 1 Absatz 2 wie folgt berechnet:
NOx Ausgestossene Menge NOX in g/km x 45 UBP/g
HC Ausgestossene Menge HC in g/km x 127 UBP/g
PM Für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung bis Stufe Euro-4:
Es wird pauschal ein Ausstoss von 0.002g PM/km angenommen.
Berechnung der UBP:
0.002 g/km x 0.15 x 150 UBP/g + 0.002 g/km x 0.85 x 17’000 UBP/g Für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung ab Stufe Euro-5:
Ausgestossene Menge PM in g/km x 0.15 x 150 UBP/g +
ausgestossene Menge PM in g/km x 0.85 x 17’000 UBP/g
CO Ausgestossene Menge CO in g/km x 0.49 UBP/g
CO2 Ausgestossene Menge CO2 in g/km x 0.31 UBP/g
Lärm 10 hoch (0.099962 x Lärmtypenprüfwert in Dezibel - 6.243371)
UBP/km
Treibstoff- Benzinverbrauch in l/km x 797 UBP/l
herstellung