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Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 21 Seiten

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Umweltetiketten-Verordnung xxx.xx

Anhang 1 (Art. 7 und Art. 12)

Berechnung der Umweltbelastungspunkte

1 Grundsätze

1 Die Anzahl Umweltbelastungspunkte (UBP) gibt die absolute Umweltbelastung an, die ein Personenwagen pro gefahrenen Kilometer verursacht.

2 Die Berechnung der UBP umfasst die Luftschadstoff-Emissionen (Stickoxide NOX, Kohlenwasserstoffe HC, Feinstaub PM, Kohlenmonoxid CO), die Kohlendioxid-Emissionen (CO2), die Lärmemissionen sowie die Umweltbelastung aus der Herstellung des verbrauchten Treibstoffes.

3 Für die Darstellung auf der Umweltetikette werden die UBP-Werte auf ganze Zahlen gerundet.

2 Berechnung der UBP

21 Benzinfahrzeuge

Die UBP für Benzinfahrzeuge werden für die Emissionen nach Ziffer 1 Absatz 2 wie folgt berechnet:

NOx Ausgestossene Menge NOX in g/km x 45 UBP/g

HC Ausgestossene Menge HC in g/km x 127 UBP/g

PM Für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung bis Stufe Euro-4:

Es wird pauschal ein Ausstoss von 0.002g PM/km angenommen.

Berechnung der UBP:

0.002 g/km x 0.15 x 150 UBP/g + 0.002 g/km x 0.85 x 17’000 UBP/g Für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung ab Stufe Euro-5:

Ausgestossene Menge PM in g/km x 0.15 x 150 UBP/g +

ausgestossene Menge PM in g/km x 0.85 x 17’000 UBP/g

CO Ausgestossene Menge CO in g/km x 0.49 UBP/g

CO2 Ausgestossene Menge CO2 in g/km x 0.31 UBP/g

Lärm 10 hoch (0.099962 x Lärmtypenprüfwert in Dezibel - 6.243371)

UBP/km

Treibstoff- Benzinverbrauch in l/km x 797 UBP/l

herstellung