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Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 21 Seiten

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Umweltetiketten-Verordnung xxx.xx

25 Elektrofahrzeuge

Die UBP für Elektrofahrzeuge werden für die Emissionen nach Ziffer 1 Absatz 2 wie folgt berechnet:

Lärm wie Benzinfahrzeuge (Ziff. 21)

Treibstoff- Stromverbrauch in kWh/km x 439 UBP/kWh

herstellung

26 Bivalente Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen, die gemäss Typenprüfung mit verschiedenen Energieträgern betrieben werden können, die in der Schweiz flächendeckend angeboten werden, erfolgt die Bewertung anhand desjenigen Energieträgers, der in der Gesamtbewertung von Betrieb und Treibstoffherstellung am wenigsten UBP aufweist.

3 Durchschnittszahl der UBP

Die Durchschnittszahl der UBP aller im Vorjahr des Berechnungsjahres 2011 immatrikulierten Neuwagen beträgt …