Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/3: 05.404 Parlamentarische Initiative. Verbot von sexuellen Verstümmelungen · 17 Seiten
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Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines2
2 Verzeichnis der Eingaben3
3 Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens6
4 Straftatbestand „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ Artikel 122a E StGB6
4.1 Zustimmung6
4.2 Ablehnung7
4.3 Explizite Regelung der Verstümmelung weiblicher Genitalien in Artikel 122 StGB8
5 Straftatbestand „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ Artikel 122a E StGB − Beurteilung nach den einzelnen Absätzen8
5.1 Artikel 122a Absatz 1 E StGB – Tatbestand8
5.2 Artikel 122a Absatz 1 E StGB – Strafrahmen9
5.2.1 Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen9
5.2.2 Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu zehn Jahren9
5.3 Artikel 122a Absatz 2 E StGB – Einwilligung bei Volljährigkeit10
5.3.1 Zustimmung10
5.3.2 Teilweise Zustimmung10
5.3.3 Ablehnung10
5.4 Artikel 122a Absatz 3 E StGB – Auslandtat13
5.4.1 Zustimmung13
5.4.2 Teilweise Zustimmung13
5.4.3 Ablehnung13
6 Artikel 97 Absatz 2 StGB – Verfolgungsverjährung. Fristen14
7 Zivilrechtliche Aspekte15
7.1 Kindesschutzbestimmungen15
7.2 Melderechte und -pflichten15
8 Korrektur- und Ergänzungsvorschläge zum Bericht15
9 Weitere Bemerkungen16
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1 Allgemeines
Am 16. März 2009 schickte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) den Vorentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB) mit einem spezifischen Straftatbestand „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ (FGM = Female Genital Mutilation, FGC = Female Genital Cutting) in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauerte bis am 22. Juni 2009.
Zur Vernehmlassung wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 73 weitere Organisationen und Institutionen eingeladen.
Es haben sämtliche Kantone, 9 Parteien, 1 Dachverband der Wirtschaft sowie 25 Organisationen und Institutionen Stellung genommen, ferner 21 Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die nicht offiziell zur Stellungnahme eingeladen worden waren. Auf eine Stellungnahme ausdrücklich verzichtet haben der Kaufmännische Verband Schweiz, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband sowie der Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal Schweiz.