Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/32: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Anhörung NAV Hauswirtschaft

Referenzlöhne für ungelernte Hausangestellte liegen im Schnitt bei Fr. 19.40 pro Stunde. SGB, Unia, Hotel & Gastro Union, SKF, EFS, alliance F und vpod weisen darauf hin, dass es sich bei der Definition des Tätigkeitsbereichs um einen weit gefasstes Aufgabenspektrum handelt, das viel Eigenverantwortung und soziale Kompetenzen verlangt.

Ausdrücklich zustimmend unter den Kantonen: Kt. BE und GR. Laut dem Kt. GR liegen die Löhne um ca. 10 % über den Werten des Lohnbuches 2010, jedoch deutlich unter den Löhnen im Aargauer Lohnbuch von 2008, was zeigt, dass es nicht möglich ist, exakte Werte zu berechnen. Laut dem Kt. NE liegen die Mindestlöhne im kantonalen Durchschnitt, unter der Annahme, dass die grosse Mehrheit der Hausangestellten in die Kategorie „ungelernt“ fällt.

Ablehnungen:

Ausdrücklich abgelehnt werden die vorgeschlagenen Mindestlöhne von Baumeisterverband, SBV, SBLV, hotelleriesuisse, Gastrosuisse, Centre Patronal, Arbeitgeberverband, FDP und FER. Baumeisterverband, SBV und SBLV erachten die Löhne als viel zu hoch. Laut SBV und SBLV herrscht in den für die Festlegung des Lohnes herangezogenen Vergleichsbranchen Reinigung, Gastronomie und Gesundheitswesen ein anderer Arbeitsrhythmus als in einem Privathausalt. Die Mindestlöhne müssen um mindestens 30 % reduziert werden. Die FDP erachtet es als unzulässig, dass höhere Minimallöhne als teilweise in den kantonalen NAV vorgeschlagen werden. Auch FER weist darauf hin, dass, verglichen mit den Löhnen im Genfer NAV auf Basis von 45 h/w, die Minimallöhne im nationalen NAV sich im Durchschnitt der Genfer Löhne bewegen. Wenn diese Löhne schon von den Genfer Haushalten schwierig einzuhalten sind, wie können sie in anderen Kantonen mit tieferen Einkommen respektiert werden?

Laut hotelleriesuisse, Gastrosuisse und Arbeitgeberverband sind die im NAV vorgeschlagenen Löhne höher als die Mindestlöhne im Gastgewerbe; die Mindestlöhne im NAV müssen jedoch generell unter den Mindestlöhnen des L-GAV Gastgewerbe liegen. Laut Arbeitgeberverband ergibt sich dieses Abstandgebot aus der Funktion der NAV-Mindestlöhne als Missbrauchsschranken. Sie fordern daher eine deutliche Reduktion und regional differenzierte Löhne (Arbeitgeberverband).

Als Vergleichsbasis muss der Stundenlohn mit 45-Stundenwoche für Kleinbetriebe im L-GAV Gastgewerbe herangezogen werden. Der Zuschlag für den 13. Monatslohn darf nicht berücksichtigt werden, auch wenn im Gastgewerbe ab 2012 ein voller 13. Monatslohn eingeführt wird. Ergänzend zum NAV auf Bundesebene kann ein kantonaler NAV nämlich einen Anspruch auf einen 13. Monatslohn festlegen, weshalb der Mindestlohnvergleich nur ohne Einbezug des 13. Monatslohnes objektiv ausfällt. Laut Gastrosuisse dürfen auch die Ferien- und Feiertagsansprüche nicht berücksichtigt werden. Gastrosuisse ist zudem der Meinung, dass ein zu hoher Lohn falsche Anreize setzt, die sich volkswirtschaftlich negativ auswirken, indem sich Mütter, welche berufstätig sein möchten, keine bezahlte Haushalthilfe leisten können. Diese Arbeitskräfte gehen der Wirtschaft dann verloren.

Die Grüne Partei der Schweiz, SP sowie kv schweiz halten die vorgeschlagenen Minimallöhne für zu tief. Laut Grüne Partei Schweiz darf der tiefste Lohn Fr. 22.— nicht unterschreiten, da es sich bei der Hauswirtschaft um einen weit gefassten Tätigkeitsbereich handelt, der viel Eigenverantwortung und soziale Kompetenzen verlangt. kv schweiz zieht einen Vergleich mit ähnlichen Berufstätigkeiten (Gastgewerbe und nicht-medizinische Betreuung) und fordert eine leichte Erhöhung der Mindestlöhne. Laut SP liegen die vorgeschlagenen Löhne verglichen mit anderen NAV und GAV und unter Berücksichtigung der Teuerungs- und Lohnentwicklung unterhalb der tolerierbaren Grenze.

Ablehnend unter den Kantonen:

Der Kt. TG hält fest, dass gemäss den von ihm angewendeten Lohnrichtlinien vom Verband „Hauswirtschaft Zürich“ der Mindestlohn brutto für angelernte Mitarbeiterinnen bei Fr. 17.15 und für gelernte bei Fr. 20.40 pro Stunde und damit wesentlich unter den vorgeschlagenen

2010-04-22/194 \ COO.2101.104.5.2121832 14/18