Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/32: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) · 18 Seiten

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Ergebnisbericht Anhörung NAV Hauswirtschaft

Mindestlöhnen im NAV liegt. Auch SH hält die Löhne im Vergleich zum Reinigungsgewerbe für zu hoch. Er schlägt in der Kategorie „ungelernt“ einen Mindestlohn von Fr. 18.--/h vor.

Zur Differenzierung der Löhne nach Regionen oder Orten

Die Kantone AR, FR, JU, SG, SH, TG, VS und TI sowie VSAA, TPK AR, Centre Patronal, Arbeitgeberverband, sgv, SBV, SBLV und FDP bemängeln, dass die Minimallöhne nicht nach Regionen differenziert werden resp. den regionalen Unterschieden nicht Rechnung tragen. Der vorgeschlagene Minimallohn von Fr. 18.90 kann nicht gleichzeitig der Kaufkraft oder dem Lohnniveau in Genf, Zürich, Wallis und anderen Kantonen entsprechen. Der Kt. SG weist darauf hin, dass zwischen den sieben Grossregionen der LSE teilweise beachtliche Lohnunterschiede bestehen. Die Region Ostschweiz liegt in allen Qualifikationsbereichen unter dem nationalen Lohndurchschnitt. Da der Mindestlohn im nationalen NAV sich am Niveau des NAV Hauswirtschaft des Kantons Genf orientiert, müssten ohne regionale Differenzierung vergleichsweise hohe Löhne in der Ostschweiz bezahlt werden.

Der Centre Patronal macht geltend, dass offenbar gerade die regionalen Lohnunterschiede selbst dazu geführt haben, auf eine Differenzierung zu verzichten, weil als zu kompliziert betrachtet. Er hält es für nicht zulässig, dass die Löhne höher sind als in einigen kantonalen NAV, so auch als im NAV des Kt. VD vom 18. Januar 2006. Auch der sgv hält es für nicht zulässig, dass die vorgeschlagenen Löhne höher sind als jene in kantonalen NAV, welche einen dispositiven Lohn enthalten. Diese Löhne sind als Limite für die Unterbietung zu betrachten. Der Arbeitgeberverband führt an, dass zu hohe und nicht regional differenzierte Mindestlöhne falsche Anreize setzen und das Gesamtinteresse in mehrfacher Hinsicht verletzen. Wenn die Beschäftigung von Hausangestellten zu teuer wird, werden diese Arbeiten selber verrichtet anstatt Erwerbssuchende dafür eingestellt. Dadurch erschwert sich einerseits für Erwerbssuchende der Eintritt in den Arbeitsmarkt, andererseits geht auf Seiten der Nachfrager qualifizierte Arbeitskraft mit höherer Wertschöpfung verloren. Zudem erhöht sich das Risiko von Schwarzarbeit.

Der Kt. GR sowie kv schweiz teilen die Auffassung der TPK Bund, dass eine Regionalisierung der Löhne kaum möglich ist. Auch im Kt. GR gibt es Hochlohninseln, in denen Gebiete deutlich höhere Löhne bezahlt werden als in der Region.

Weitergehende Vorschläge zur Höhe des Mindestlohnes:

- OdA Hauswirtschaft verlangt, dass in der Kategorie der „gelernt“ neben „gelernt EFZ“ eine

Unterkategorie „gelernt EBA“ eingeführt wird. Für Letztere wird ein Stundenansatz von Fr. 21.60 vorgeschlagen.

- Hotelleriesuisse und Gastrosuisse fordern eine Reduktion der Mindestlöhne, damit die be-

rechtigten Interessen des Hotel- und Gastgewerbes nicht verletzt werden. Für die Kategorie ungelernt wird ein Mindestlohn von Fr. 17.40/h verlangt, für Gelernte ein Ansatz von Fr. 21.--. Die Kategorie „ungelernt mit vier Jahren Berufserfahrung“ ist zu streichen.

- SGB, Unia, Travail.Suisse, kv schweiz, Hotel & Gastro Union, Grüne Partei der Schweiz,

SP und Kt. FR fordern eine automatische Anpassung der Löhne an die Teuerungs-, Preis- und Lohnentwicklung.

- SKF, EFS, Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kt. BE, Grüne Partei der

Schweiz, Spitex Verband Schweiz, Unia, FIMM, cfd, vpod, SP Frauen Schweiz, Sit, SKG, cgas und CCSI würden es begrüssen, wenn im NAV Hauswirtschaft auch andere für den Lohn relevante Punkte wie Arbeitszeiten, Feiertags- und Ferienentschädigung verbindlich geregelt würden. Laut CCSI auch der 13. Monatslohn und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

- VSAA und die Kt. TI und JU schlagen vor, dass der Bund eine Bandbreite für die Löhne

definiert, aufgrund derer die Kantone die Höhe der Minimallöhne festlegen können. Den kantonalen TPK wird es anschliessend überlassen, Bewertungen vorzunehmen, die näher

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