Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/32: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) · 18 Seiten

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Ergebnisbericht Anhörung NAV Hauswirtschaft

3.2 Ergebnisse im Einzelnen

3.2.1 Allgemeine Bemerkungen zu den FlaM

Laut Arbeitgeberverband gehört die strikte Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zur konsequenten Umsetzung der FlaM, vor allem, wenn es um einen starken Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden geht. Eine Lohnunterbietung nur dann als missbräuchlich qualifiziert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Marktöffnung steht, d.h. der freie Personenverkehr für Lohndumping genutzt wird. Arbeitgeberverband Basel und IHK St.Gallen-Appenzell weisen darauf hin, dass es bei den FlaM um die Erhaltung eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes geht und nicht um einzelne Arbeitsverhältnisse.

Die SP weist darauf hin, dass der Schweizer Arbeitsmarkt unter der Bedingung geöffnet wurde, dass die Löhne in der Schweiz geschützt werden. Vorliegend handelt es sich eindeutig um einen Anwendungsfall der FlaM.

3.2.2 Grundsätzliche Bemerkungen zum Erlass eines NAV mit Mindestlöhnen in der Hauswirtschaft a) Zustimmende Stellungnahmen

Übersicht:

Travail.Suisse, SGB, Unia, kv schweiz, Schweizerische katholische Frauenbund (SKF), Hotel & Gastro Union, Evangelische Frauen Schweiz (EFS), Spitex-Verband Schweiz, Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG), Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM), WIDE Switzerland, Internationale Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL), Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (alliance F), Christlicher Friedensdienst (cfd), Union der ArbeiterInnen ohne geregelten Aufenthalt, Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste (vpod), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), SP Frauen Schweiz, Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen (IGA), Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs (Sit), Communauté genevoise d’action syndicale (sgas), Centre de Contact Suisses-Immigrés Genève (CCSI), Verband Schweizer Reinigungsunternehmen (Allpura)

Zustimmende Kantonsregierungen: AG, BE, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS

Kommentare:

SGB, Travail.Suisse, Unia, kv schweiz, Hotel & Gastro Union, die Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kt. BE, der EFS, Grüne Partei der Schweiz, SP, SP Frauen Schweiz, Spitex-Verband Schweiz, FIMM, WIDE Switzerland , IUL, alliance F, cfd, Union der ArbeiterInnen ohne geregelten Aufenthalt, vpod , IGA, Sit, cgas, CCSI heben die Notwendigkeit eines NAV hervor, weil in der privaten Hauswirtschaft besonders häufig Löhne bezahlt werden, die unter dem orts- und branchenüblichen Niveau liegen und dem Wert der Arbeit in keiner Weise entsprechen. Zudem befindet sich der Bereich der bezahlten Hausarbeit im Wachstum. Laut den Schätzungen von Unia betrug das Volumen im 2007 weit über 100‘000 Vollzeitstellen. Zunehmend werden Frauen aus dem osteuropäischen Raum zur Betreuung von betagten Personen in Schweizer Haushalten beschäftigt. Damit steigt das Potenzial missbräuchlicher Löhne weiter an. Laut SGB, Unia und SP boomt die kommerzielle Anbietung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen als Ergänzung zur Betreuung durch Angehörige und Spitex-Organisationen. Die Arbeitsbedingungen dieser meist weiblichen Arbeitnehmenden aus Billiglohnländern - insbesondere aus Osteuropa - sind äusserst prekär. Die Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten führt zur verstärkten Rekrutierung von Haushalthilfen in diesen Ländern und damit zu erhöhtem Druck auf die Ar-

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