Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/32: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Anhörung NAV Hauswirtschaft

richt anbringen: Als Vollzugsmittel steht das Verständigungsverfahren nach Art. 360b OR zur Verfügung, das auch in Branchen mit NAV mit Mindestlöhnen zur Anwendung kommt.

Die SGK bemängelt die fehlenden Kontrollen in den Haushalten zur Durchsetzung des NAV. Es wird bezweifelt, dass ein NAV automatisch dazu führt, dass die Arbeitnehmenden ihre Rechte aktiver durchsetzen resp. dass die Arbeitgeber sensibilisiert werden.

3.2.11 Schlussbemerkungen/weitergehende Vorschläge zum NAV

Der SBV und hotelleriesuisse beantragen die Einstellung des Projektes NAV Hauswirtschaft. Unter den Kantonen beantragen AI sowie die TPK AR den Verzicht auf den Erlass eines NAV. Die TPK AR verlangt für den Fall des Erlasses eines NAV die Regionalisierung der Löhne und einen Anpassung an die Teuerungs-, Preis- und Lohnentwicklung. Der Kt. NE fordert anlässlich der Inkraftsetzung des NAV eine gezielte Kommunikation und Unterstützung bei der Einführung durch das SECO.

Für den Kt. SG stellt sich die Frage, wie mit der wachsenden Frage nach Pflegedienstleistungen rund um die Uhr in Privathaushalten umzugehen ist. Gerade für Arbeitnehmende aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ist es aufgrund der grossen Lohnunterschiede attraktiv, im Rahmen der 90-Tage-Regel des Personenfreizügigkeitsabkommens solche Dienstleistungen zu erbringen. Die dabei entstehenden Probleme können möglicherweise nicht durch den NAV gelöst werden.

Die Kt. GL und SG sowie der VSAA schlagen vor, die Hauswirtschaft als Fokusbranche zu erklären und dadurch Grundlagen für die Erhebung von relevanten Daten zu schaffen. Gestützt auf diese Ergebnisse könnte dann ein NAV mit Mindestlöhnen geprüft werden.

Laut der SVP handelt es sich beim NAV Hauswirtschaft um den Versuch, das Funktionieren der FlaM zu demonstrieren. Gerade in dieser Branche dürfen aber die Mechanismen des Marktes und der Lohnbildung ungehindert wirken. FER beantragt, den Kantonen die Regelung der Minimallöhne auf ihrem Gebiet zu überlassen, oder andernfalls die Löhne im NAV den in der Praxis bezahlten Löhnen anzupassen.

Die SKG weist darauf hin, dass angesichts der zunehmenden Nachfrage nach Pflegekräften die Privathaushalte Migrantinnen auch aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA anstellen möchten. Viele von ihnen in diesem Sektor arbeiten ohne Bewilligung und sind deshalb besonders verletzbar. Vor diesen Umständen dürfen die Augen nicht verschlossen bleiben.

2010-04-22/194 \ COO.2101.104.5.2121832 17/18