Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/32: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) · 18 Seiten
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Ergebnisbericht Anhörung NAV Hauswirtschaft
Fédération des Entreprises Romandes (FER), Bündner Bauernverband, Arbeitgeberverband Basel, IHK St.Gallen-Appenzell, Centre Patronal, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, SVP, FDP, Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV)
Hotelleriesuisse und Gastrosuisse erkennen zwar einen Handlungsbedarf in der privaten Hauswirtschaft, lehnen den NAV-Entwurf aber ab, weil die vorgeschlagenen Mindestlöhne die berechtigten Interessen des Gastgewerbes und anderer Branchen verletzen. Bei einem Vergleich der Arbeitsbedingungen ist feststellbar, dass sich die Anstellungen in Privathaushalten vom gewerblichen Umfeld des Gastgewerbes wesentlich unterscheiden. Auch der Arbeitgeberverband verlangt einen Mindestlohn, der sich von den Mindestlöhnen in ähnlichen Branchen unterscheidet. Er sieht in den vorgeschlagenen Löhnen eine Beeinträchtigung der Interessen des Gastgewerbes und des Reinigungsgewerbes.
Der sgv führt an, dass der Gesetzgeber in Art. 360a OR den Marktbeobachtungsbehörden zwar einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt hat, dass aber die kantonalen Behörden am besten in der Lage sind, einen nach Region oder Orten üblichen Lohn zu bestimmen. Zudem verfügt jeder Kanton schon über einen NAV Hauswirtschaft, welcher mit Mindestlöhnen ergänzt werden könnte, wenn die Voraussetzungen von Art. 360a OR erfüllt sind.
Die FDP sieht die Gefahr, dass verbindliche Minimallöhne das Lohnniveau nach unten drücken und rasch zu Maximallöhnen werden. Ein Minimallohn wirkt sich zudem negativ auf die Nachfrage nach Arbeit in diesem Sektor aus, dies zum Risiko der betroffenen Arbeitnehmenden, deren Situation ohnehin schon oft prekär ist. Ausserdem erhöht sich die Gefahr von Schwarzarbeit.
Ablehnende Stellungnahmen der Kantonsregierungen: AI, AR, BL, GL, SG, TG, ZH. Ablehnen auch VSAA und TPK AR.
Kommentare:
Voraussetzung des üblichen Lohnes nach Art. 360a OR:
Laut den Kantonen AI, AR, BL, GL, NE, SG sowie VSAA und TPK AR fehlt es an der vom Gesetzgeber geforderten Festlegung der orts- berufs- oder brachenüblichen Löhne. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ist für die Bestimmung des üblichen Lohnes in der Hauswirtschaft wegen der Datenqualität eine unzureichende Grundlage; so werden Naturalleistungen für Unterkunft und Verpflegung nicht berücksichtigt. Zudem beruht die SA-KE auf lediglich rund 200 Befragungen, wovon lediglich in 46 Fällen der Lohn unter dem ermittelten Schwellenwert liegt. Der Arbeitgeberverband Basel und IHK St.Gallen-Appenzell weisen darauf hin, dass es bei den FlaM um die Erhaltung eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes geht und nicht um einzelne Arbeitsverhältnisse. Die SAKE bezweckt die Erfassung der Erwerbsstruktur und des Erwerbsverhaltens.
Bemängelt wird in den Stellungnahmen auch die fehlende Regionalisierung der branchenüblichen Löhne. VSAA, Kt. ZH und FDP weisen darauf hin, dass die Studie Flückiger sich nicht auf Kontrollen der Arbeitsverhältnisse vor Ort stützt, sondern auf Schätzungen bezüglich der in der Hauswirtschaft üblichen Löhne. Der Kt. TG hält es gerade im Hinblick auf die volle Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten für notwendig, die Datenlage in der Hauswirtschaft zu verbessern. FER bemängelt, dass insbesondere der Vergleich mit den Löhnen im Gesundheitswesen nicht standhält, da das Lohnniveau im öffentlichen Sektor höher liegt als im privaten.
Die SVP bemängelt, dass die Datenerhebung auf einer limitierten, im Jahre 2006 durchgeführten telefonischen Befragung beruht, welche weder die Umstände des Einzelfalles noch die Entwicklungen der Branche berücksichtigt. Auch der Baumeisterverband beurteilt die Datenbasis als ungenügend, weil die Studie Flückiger auf einem geografisch und betrieblich sehr eingeschränkten Prüffeld basiert.
2010-04-22/194 \ COO.2101.104.5.2121832 8/18