Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/32: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) · 18 Seiten

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Ergebnisbericht Anhörung NAV Hauswirtschaft

beitsbedingungen in dieser Branche. Laut der im Kt. BS aktiven IGA werden die kantonalen Lohnrichtlinien für Hausangestellte teilweise massiv unterschritten.

SKF, EFS, Grüne Partei der Schweiz, FIMM und cfd begrüssen die Regulierung aus gleichstellungspolitischer Sicht sehr. Laut SKF, EFS und Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kt. BE sind die Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich oft prekär. Die Union der ArbeiterInnen ohne geregelten Aufenthalt führt an, dass die Arbeitnehmerinnen in der privaten Hauswirtschaft den Wohlstand der Schweiz fördern, aber von Ausbeutung und Ausweisung aus der Schweiz bedroht sind. Mindestlöhne bieten ihnen eine minimalen Schutz. Die SKG sieht im NAV einen Beitrag zur Anerkennung der Hausarbeit, die einen beträchtlichen wirtschaftlichen Wert aufweist. cgas und CCSI verweisen auf ihre positiven Erfahrungen mit dem NAV im Kanton Genf, welcher für die Regelung der Arbeitsbedingungen sehr nützlich ist, umso mehr, als es sich um einen Bereich mit besonders prekären Arbeitsbedingungen handelt.

kv schweiz sieht im normierenden Charakter des NAV auch ein Mittel gegen die in der Hauswirtschaft stark verbreitete Schwarzarbeit, indem Hausangestellte vermehrt auch gegen die wirtschaftlichen Risiken (Krankheit, Unfall, Alter etc.) versichert werden. Davon profitiert auch die Allgemeinheit.

Kommentare der Kantone:

Eine Mehrheit der Kantone befürwortet vorbehaltlos oder im Grundsatz die Einführung von Mindestlöhnen in der Hauswirtschaft. Einige Kantone bedauern jedoch, dass keine Regionalisierung der Löhne vorgenommen wurde (Einzelheiten dazu siehe hinten, Punkt 3.2.7). Zudem verweisen mehrere Kantone auf die dünne Datenlage für die Festsetzung des Mindestlohnes (JU,NE, OW, SH, VD). Laut der Stellungnahme des Kt. BS handelt es sich beim NAV um ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Lohndumping, da die Lohnrichtlinien in der Hauswirtschaft oft unzureichend überprüft und durchgesetzt werden können. Der Kt. BE teilt die Schlussfolgerungen der TPK Bund und begrüsst die vorgeschlagene Regelung. Der Kt. GR stellt fest, dass die Entlöhnung der Hausangestellten in seinem Gebiet sehr unterschiedlich ist und teilweise unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegt. Der Kt. NW führt an, dass heutzutage kaum noch Arbeitsverhältnisse nach den Bedingungen des kantonalen NAV Hauswirtschaft abgeschlossen werden, weil in der Schweiz arbeitsberechtigte Arbeitnehmende zu diesen Bedingungen nicht rekrutiert werden können. Demgegenüber werden im Kt. VS kaum Arbeitsverträge abgeschlossen, welche vom kantonalen NAV abweichende Abreden enthalten. Mit Blick auf den Wegfall der arbeitsmarktlichen Prüfung der Löhne von Arbeitnehmenden aus den neuen EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2011 begrüsst der Kanton NW eine gesamtschweizerische und einheitliche Regelung mit verbindlichen Mindestlöhnen. Die Kt. NE und OW schlagen angesichts der dünnen Datenlage vor, die Hauswirtschaft als Fokusbranche zu bezeichnen und allenfalls gestützt auf die Ergebnisse einen NAV zu erlassen. Der Kt. VD bedauert, dass die Einführung eines Mindestlohnes mittels NAV einen Sektor betrifft, in welchem nicht nur die orts-, branchen- und berufsüblichen Löhne schwierig zu erheben sind, sondern auch die wiederholte und missbräuchliche Unterbietung der üblichen Löhne schwierig feststellbar ist. Auch der Kt. SH bemängelt die dünne Datenlage und die fehlende Interessenabwägung im Sinne von Artikel 360a Absatz 2 OR und schlägt vor, weitere Abklärungen für eine solide Datengrundlage zu treffen. Der Kt. SO hält fest, dass Dienstleistungen in privaten Haushalten eher von Spitex-Organisationen als von Hausangestellten erbracht werden, weshalb der Kanton aufgrund seiner Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur weniger betroffen ist als städtische oder einkommensstarke Regionen.

b) Ablehnende Stellungnahmen

Folgende Verbände, Organisationen und Parteien haben sich ablehnend zum Erlass des NAV geäussert:

Schweizerischer Baumeisterverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband (Arbeitgeberverband), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerischer Bauernverband (SBV),

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