Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/32: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) · 18 Seiten

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Ergebnisbericht Anhörung NAV Hauswirtschaft

3.2.6 Art. 4 Lohnkategorien

Grundsätzlich und ausdrücklich einverstanden mit den Kategorien sind SBV, Hotel & Gastro Union, Unia, SKG, cgas und CCSI sowie der Kt. GR.

Einwände gegen die Lohnkategorien erheben folgende Anhörungsteilnehmer: hotelleriesuisse, Gastrosuisse und Arbeitgeberverband.

Absatz 1:

Travail.Suisse, Unia, Hotel & Gastro Union, SKF, EFS, Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kt. BE, die Grüne Partei der Schweiz, FIMM, vpod, SP Frauen Schweiz, Sit, SKG, cgas und CCSI fordern eine stärkere Gewichtung der Berufserfahrung, indem Hausangestellte mit 10-jähriger (Grüne Partei, Unia und SP: 8-jähriger) Berufserfahrung mit der Kategorie „gelernt“ gleichgestellt werden sollen.

Hotelleriesuisse, Gastrosuisse und Arbeitgeberverband sind gegen die Anerkennung von Berufserfahrung bei der Entlöhnung. Im Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV Gastgewerbe) wird ab 2012 keine Berufserfahrung mehr berücksichtigt, weshalb die Regelung mit den Brancheninteressen nicht vereinbar ist und die Anstrengungen zur Förderung der ungelernten Mitarbeiter torpediert werden. Diese Lohnkategorie läuft somit den Interessen des Gastgewerbes zuwider.

Laut OdA Hauswirtschaft ist die Berufskategorie der Hauswirtschaftspraktiker/-in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) nicht berücksichtigt, folglich gelten diese Personen als ungelernt. Wird die Attestbildung in der Verordnung nicht benannt, wird sie als bedeutungslos wahrgenommen. OdA Hauswirtschaft und der Kt. SH fordern deshalb die Aufnahme von Lehrabschlüssen mit Attestbildung in die Verordnung, wobei der Kt. SH sie der Kategorie „gelernt“ zuordnen würde.

Absatz 3:

SGB,SKF, EFS, VSAA, Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kt. BE, die Kt. BS und OW, Grüne Partei der Schweiz, Unia, FIMM, alliance F, cfd, vpod, SP, SP Frauen Schweiz, Union der ArbeiterInnen ohne geregelten Aufenthalt, Sit und cgas schlagen vor, dass der Begriff „Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)“ resp. „Grundbildung“ breiter gefasst wird und durch den Begriff „Ausbildung“ ersetzt wird, damit auch Migrantinnen mit einer qualifizierten ausländischen Ausbildung z.B. eine Hochschulausbildung im Pflegebereich, nicht zu Dumping-Löhnen eingesetzt werden. Viele Migrantinnen aus dem Osten verfügen über eine Hochschulabschluss, nicht aber über einen eigentlichen Lehrabschluss. Die Kt. BS, OW, VSAA und Grüne Partei der Schweiz schlagen vor, eine gleichwertige ausländische Ausbildung resp. eine mindestens dreijährige Ausbildung, welche für die auszuübende Tätigkeit geeignet ist, in Absatz 3 aufzunehmen.

3.2.7 Art. 5 Höhe des Mindestlohnes

Zustimmungen:

Die vorgeschlagenen Mindestlöhne werden von folgenden Adressaten befürwortet: SGB, Travail.Suisse, Unia, Hotel & Gastro Union, SKF, EFS, Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kt. BE, Spitex Verband Schweiz, FIMM, IUL, alliance F, vpod, SP Frauen Schweiz, IGA, Sit, SKG, cgas und CCSI. Diese Teilnehmenden weisen darauf hin, dass die vorgeschlagenen Löhne auf keinen Fall tiefer angesetzt werden dürfen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Diese Löhne bewegen sich im Bereich der Mindestlöhne im Reinigungswesen (Fr. 18.50/h) und im GAV Gastgewerbe (Fr. 20.40/h). Laut SGB und Unia liegen die vorgeschlagenen Löhne verglichen mit anderen NAV und GAV und unter Berücksichtigung der Teuerungs- und Lohnentwicklung an der untersten Grenze; im L- GAV Gastgewerbe liegt der Lohn für Unqualifizierte bei Fr. 20.44 und somit höher als im NAV. Die

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